Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer wegen San Andreas

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die Meinungen über den Film San Andreas gehen bei der Plattform Moviepilot weit auseinander: die Kritiken befinden sich zwischen „War zu erwarten - wer Arthouse möchte, der soll Lars v. Trier gucken” und „schlechter Katastrophen Film mit Ami-Kitsch”. Wer zu der letzten Einschätzung kommt und den Film auch in einer Tauschbörse geladen hat, was zu einer Abmahnung eine enorm hohen Kostenforderung führen kann, der wird sich wohl doppelt ärgern. Schlechter Film für 815 €. Denn die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Action-Abenteuer-Film „San Andreas” ab.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film San Andreas forderte die rechts Anwalt Kanzlei Waldorf Frommer aus München für den Rechteinhaber die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 815 € sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und verpflichtet Erklärung. Der Geldbetrag setzt sich wiederum aus zwei Bestandteilen zusammen: 600€ Schadensersatz und 215 € Aufwendungsersatz. 

Gegen die Waldorf Frommer Abmahnung für San Andreas kann sich der Betroffene wehren!

Der Empfänger solch eine Abmahnung ist der Forderung nicht wehrlos ausgesetzt. Im Rahmen einer Verteidigung kann hinterfragt werden, unter welchen Bedingungen die Rechtsverletzung stattgefunden hat. Im Rahmen dieser Bewertung muss herausgearbeitet werden, ob eine so genannte Täter- oder Störerhaftung infrage kommen. 

Bei der Täterhaftung hat der registrierte Anschlussinhaber den Film verbreitet ist für die Rechtsverletzung direkt verantwortlich. In diesem Fall kann die Forderung grundlegend hinterfragt werden. Ist die Summe angemessen, oder akzeptiert die Gegenseite auch eine geminderte Zahlung. Bei solch einer Verhandlung kann ein Anwalt gute Dienste leisten.

Bei der Störerhaftung kann er nur indirekt verantwortlich gemacht werden, weil eine dritte Person den Film verbreitet hat und er lediglich seinen Internetanschluss Verfügung gestellt hat. Bei der Überlassung seines Anschlusses muss er zum Beispiel minderjährige Familienmitglieder über mögliche Folgen der Tauschbörsennutzung aufklären und die Tauschbörsennutzung verbieten. Gegenüber volljährigen Familienmitgliedern entfällt in der Regel diese Aufklärungsarbeit. Auch eine Überprüfung der Einhaltung gemachter Verbote und Regeln kann nur in einem zumutbaren Rahmen erwartet werden. Hier gibt es noch keine einheitliche Rechtsprechung darüber, wie weit die Pflichten bei der Überlassung eines Anschlusses gehen. Daher lässt es sich nicht pauschal sagen, ob und wieweit die Forderung der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen San Andreas zurückgewiesen werden kann.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle der Abmahnung?

Wenn auch Sie mit solch einer Abmahnung der Kanzlei Waldorffrommer Rechtsanwälte für den Film San Andreas konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden. In diesem Telefonat bespricht Dr. Wachs alle anfallenden Fragen und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs

Beiträge zum Thema