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Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „The Vampire Diaries“

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Weniger Filme sondern vielmehr Serien werden in den letzten Monaten konsequent hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung überwacht und abgemahnt. Hierzu werden die bekannten Filesharingbörsen durch sogenannte Ermittlungsfirmen durchsucht. Aufgezeichnet wird hierbei, zum Beispiel über welche dynamische IP-Adresse eine Episode der Serie „The Vampire Diaries“ unerlaubt verbreitet wird. Wer für die angebliche Rechtsverletzung letztendlich verantwortlich ist, das lässt sich nicht aussagen. Daher entstehen nach dem Erhalt einer daraufhin folgenden Abmahnung oftmals Unklarheiten, wer wie weit für die Urheberrechtsverletzung zur Rechenschaft zu ziehen ist.

Pauschal lässt sich sagen, dass in der Regel der Täter zur Rechenschaft gezogen werden kann. Dieser muss Schadensersatz und angefallene Kosten erstatten. In manchen Fällen kann auch der Anschlussinhaber in Anspruch genommen werden. Dann jedoch kann die Gegenseite normalerweise nur die angefallenen Kosten geltend machen. Die Forderung der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „The Vampire Diaries“ sollte daher immer kritisch geprüft werden.

In der Waldorf Frommer Abmahnung für „The Vampire Diaries“ geht es jedoch nicht nur um Geld. Mittelpunkt der Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Der Betroffene soll hiermit versichern, das gerügte Verhalten zu beenden und nicht mehr zu wiederholen. Die Kanzlei Waldorf Frommer legt immer eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei. Diese muss und sollte nicht verwendet werden wenn die Möglichkeit einer Neuformulierung besteht. Wer hier vorschnell und unüberlegt unterzeichnet, der schwächt seine noch gute Ausgangslage.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „The Vampire Diaries“ erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kanzlei Wachs Rechtsanwälte

Aktuell werden folgende Epsioden abgemahnt:

  • „The Vampire Diaries – Black Hole Sun [The Vampire Diaries – Hölle 10. Mai 1994] (TV-Folge)“,
  • „The Vampire Diaries – Christmas Through Your Eyes (TV-Folge)“,
  • „The Vampire Diaries – Do You Remember The First Time? [The Vampire Diaries – Keine Gefühle] (TV-Folge)“,
  • „The Vampire Diaries – I Alone [The Vampire Diaries – Ich, ganz allein] (TV-Folge)“,
  • „The Vampire Diaries – I’ll Remember [The Vampire Diaries – Für den Rest der Ewigkeit] (TV-Folge)“,
  • „The Vampire Diaries – Prayer For The Dying (TV-Folge)“,
  • „The Vampire Diaries – The Day I Tried To Live (TV-Folge)“,
  • „The Vampire Diaries – The More You Ignore Me, The Closer I Get [The Vampire Diaries – Todesgrenze] (TV-Folge)“,
  • „The Vampire Diaries – The World Has Turned And Left Me Here [The Vampire Diaries – Blutiges Homecoming] (TV-Folge)“,
  • „The Vampire Diaries – Welcome To Paradise [The Vampire Diaries – Süßes Vergessen] (TV-Folge)“,
  • „The Vampire Diaries – Yellow Ledbetter [The Vampire Diaries – 27 Waagerecht] (TV-Folge)“

 


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