Hinweis zur Abmahnung Fareds wg Michael Mind Project - Delirious

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Die Unternehmergesellschaft Track by Track Records UG mit Firmensitz in Würselen lässt derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungshandlungen an dem Musikwerk Michael Mind Project - Delirious versenden. Bereits im Juli 2010 wurden Rechtsverletzungen an einem anderen Musikwerk des Michael Mind Projects mit dem Titel Feel Your Body abgemahnt.

Mit einer Abmahnung wird eine Verhaltensweise des Abgemahnten gerügt. Die Abmahnung hat den Sinn und Zweck, dem Abgemahnten die Rechtswidrigkeit seiner Handlung vor Augen zu führen und ihn künftig zum Unterlassen dieses Verhaltens zu bewegen. In der Praxis kommen Abmahnungen nicht nur im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen, sondern auch bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen, Markenrechts- und Kunsturheberrechtsverletzungen, sowie im Arbeitsrecht vor. Doch mit dem steten Ausbau und der Versorgung der von Konsumenten mit immer leistungsfähigeren Internetverbindungen, hat gerade die Anzahl der Rechtsverletzungen im Internet in den letzten Jahren rasant zugenommen. Dabei vertrauen auch heutzutage noch viele Internetnutzer irrtümlich auf die „Schein-Anonymität" des World Wide Web. Doch im Internet ist kein Schritt anonym. Jeder Datenempfänger im Internet erhält eine eigene IP Adresse (Internet Protocol Address). Damit ist beim Datentransfer im Internet keine Anonymität gegeben. Bei Urheberrechtsverstößen in Tauschbörsen im Internet gelangt der Abmahner über eine verifizierte Peer To Peer Software an Log Dateien mit der Uhrzeit des Rechtsverstoßes und der betreffenden externen IP Adresse des Verwenders. Über einen Antrag auf Auskunft gegen den Provider nach § 101 Abs. 1 UrhG gelangt ein Rechteinhaber sodann an die hinter der IP Adresse stehenden Daten des betreffenden Internetanschlussinhabers.

Im Hinblick auf das Musikstück Michael Mind Project - Delirious hat die Rechteinhaberin Track by Track Records UG die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Verfolgung der Rechtsverstöße betraut. Bereits seit dem Sommer des vergangenen Jahres 2010 versendet die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen für Rechteinhaber aufgrund von Urheberrechtsverstößen im Internet. Verletzungen an Filmwerken oder Musikwerken - wie dem vorliegenden Musiktrack Michael Mind Project - Delirious werden im Namen der entsprechenden Rechteinhaber (hier Track by Track Records UG) durch die Rechtsanwaltskanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt. Die jüngsten Abmahnungen im Hinblick auf Verstöße an dem Musikwerk Michael Mind Project - Delirious weisen nicht selten darauf hin, dass das Downloadangebot in Kombination mit anderen urheberrechtlich geschützten Titeln als Bestandteil einer Musiksammlung, wie z.B. den German TOP50 ODC (z.B. den inoffiziell verbreiteten German Top 50 Dance Charts vom 20.12.2010) erfolgt sein soll. Dies hat den Hintergrund, dass das Musikstück Michael Mind Project - Delirious ein erst vor kurzem veröffentlichtes Musikwerk ist. Das bedeutet, dass digitale Vertriebsmedien des Musikwerks Michael Mind Project - Delirious hierzulande erst seit Mitte November im Handel erhältlich sind.

So ist die Aufnahme des Dancefloor Tracks Michael Mind Project - Delirious in aktuelle Musikzusammenstellungen nicht verwunderlich. Compilations wie die erwähnten German Top 50 Dance Charts werden im Wochenzyklus in Peer To Peer Tauschbörsen im Internet zum Download angeboten.

Wer sich als Teilnehmer einer Tauschbörse mittels einer Peer To Peer Software einen German Top 50 Dance Charts Container auf die Festplatte des eigenen Computers lädt, bietet diese Datei in aller Regel zugleich auch allen anderen aktiven Tauschbörsennutzern zum Download an. Dieses öffentliche Zugänglichmachen der German Top 50 Dance Charts stellt ohne ein entsprechendes Einverständnis aller betroffener Rechteinhaber, die Rechte an einem hierin enthaltenen Musikwerk besitzen, also u.a. auch der Track by Track Records UG, soweit der betreffende German Top 50 Dance Charts Container das Musikwerk Michael Mind Project - Delirious beinhaltet, einen Verstoß i. S. d. § 97 UrhG dar.

Wer insoweit die German Top 50 Dance Charts über einen Peer to Peer Clienten herunterlädt und die damit zumeist zwangsläufig gleichzeitig im Container enthaltenen Musikwerke - mitunter also u.U. auch das Werk Michael Mind Project - Delirious anderen aktiven Tauschbörsennutzern zum Download anbietet, handelt widerrechtlich i. S. d. § 97 UrhG. Vor diesem Hintergrund fordert die Rechtsanwaltskanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den laut Ermittlungsdatensatz und Auskunftsersuchen ermittelten Internetanschlussinhaber mit der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 450 EUR an die Track by Track Records UG auf.

Ein Internetanschlussinhaber, der eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrage der Track by Track Records UG aufgrund eines Verstoßes gegen das Urheberrecht an dem Musikwerk Michael Mind Project - Delirious als Bestandteil eines German Top 50 Dance Charts Containers erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die Abmahnung sollte gleichwohl tunlichst ernst genommen werden.

Denn reagiert der Abgemahnte auf die ihm zugestellte Abmahnung nicht fristgerecht, so droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassen des von der Gegenseite als fehlerhaft angesehenen Verhaltens. Das zuständige Gericht erlässt eine einstweilige Verfügung i. d. R. durch Beschluss innerhalb weniger Tage und zumeist ohne den Rechteverletzer vorher zur Sache zu hören. Gelingt es der Track by Track Records UG und deren Rechtsanwälte Fareds Rechtsanwaltsgeselschaft UG, mit dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung, das Gericht von dem Bestehen eines Verfügungsanspruchs und des Verfügungsgrundes zu überzeugen, so wird der Beschluss in der Regel antragsgemäß erlassen. Dem Antragsgegner, also dem Internetanschlussinhaber, über dessen Anschluss die Rechte an dem Werk Michael Mind Project - Delirious verletzt worden sein sollen, werden (zumindest zunächst) die Kosten dieses Verfahrens auferlegt und es wird ihm (wenigstens vorübergehend) unter Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft untersagt, das von der Gegenseite als unrechtmäßig angesehene Verhalten fortzusetzen.

Daher sollte der Abgemahnte sachgemäß auf die Abmahnung reagieren. Vorab sollte er sich das Datum notieren, an welchem ihm das Abmahnschreiben zugestellt worden ist. Denn die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH muss dem Abgemahnten eine angemessene Frist einräumen, die es ihm ermöglicht, die Rechtslage zu prüfen oder von einem Anwalt prüfen zu lassen. Wie lang diese Frist sein muss, bestimmt sich nach Lage des Einzelfalls (i. d. R. werden von den Gerichten Fristen von 5 bis 7 Werktagen als angemessen angesehen - gelegentlich aber auch kürzere Fristen). Vor allem die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, die den Unterzeichner verpflichtet, künftig keine Rechtsverletzungshandlungen durch ein öffentliches Zurverfügungstellen des Werks Michael Mind Project - Delirious mehr vorzunehmen.

Anzumerken ist insoweit, dass die Abgabe jener der Abmahnung bereits beiliegenden Unterlassungserklärung von den Gerichten regelmäßig zu Lasten des Anschlussinhabers als abstraktes Schuldanerkenntnis gewertet wird. Zudem beinhaltet diese Unterlassungserklärung eine Verpflichtungserklärung zur Leistung eines pauschalen Schadensersatzes i. H. v. 450 EUR an die Track by Track Records UG.

Die Einholung einer fachkundigen Rechtsberatung im Falle des Vorwurfes des öffentlichen Zugänglichmachens einer Containerdatei wie den German Top 50 Dance Charts und dessen Inhalt, z.B. dem hier beschriebenen Track Michael Mind Project - Delirious, empfiehlt sich insbesondere vor dem Hintergrund einer potentiellen Verfolgung aufgrund eines urheberrechtlichen Verstoßes an weiteren in dem Container enthaltenen geschützten Musikwerken anderer Rechteinhaber.

Insoweit sei der Hinweis erneut widerholt: Stets sollte das Abmahnschreiben der Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Hinblick auf Verletzungsvorwürfe an dem Werk Michael Mind Project - Delirious ernst genommen und die darin enthaltenen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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