Hörgeräte: Krankenkassen reagieren nicht korrekt

  • 1 Minuten Lesezeit

Hörgeräte und kein Ende. Bereits mehrfach haben wir über die Frage berichtet, ob die Krankenkassen Kosten über den Festbetrag hinaus zu erstatten haben. Das höchste deutsche Sozialgericht (BSG) hat in einem Grundsatzurteil entschieden: Die Krankenkassen müssen die Kosten dann erstatten, wenn es zur Versorgung objektiv notwendig ist. Wie die Krankenkassen auf die nunmehr vorliegenden schriftlichen Urteilsgründe reagieren, berichtet Rechtsanwalt Penteridis.

Nach den uns vorliegenden Bescheiden, die die Krankenkassen nach Erlass des Urteils und der Veröffentlichung der Urteilsgründe erlassen haben, ignorieren die Krankenkassen die von den Richtern aufgestellten Grundsätze. Oder aber - was mindestens genauso schlimm wäre - das Urteil wurde nicht gelesen oder nicht verstanden.

Um allen Beteiligten Klarheit zu verschaffen, eine Übersicht über die Grundsätze, die die Krankenkassen zu beachten haben:

  • Das Urteil gilt nicht nur für schwerst Hörgeschädigte, sondern für alle hörgeschädigten Menschen.

  • Das Hörgerät muss die Möglichkeit schaffen, dass der behinderte Mensch soweit wie möglich einem gesunden Menschen gleichgestellt wird.

  • Es ist nicht ausreichend, wenn mit dem Kassenhörgerät „beim Einzelgespräch unter direkter Ansprache” eine Verständigung möglich ist. Ziel ist es vielmehr, hörbehinderten Menschen im Rahmen des Möglichen auch das Hören und Verstehen in größeren Räumen und bei störenden Umgebungsgeräuschen zu eröffnen und ihnen die dazu nach dem Stand der Hörgerätetechnik möglichen Vorteile zukommen zu lassen.

  • Die Kosten werden nur durch das Wirtschaftlichkeitsgebot begrenzt. Das bedeutet: Alles, was nur den Komfort verbessert, muss die Kasse nicht zahlen. Alles, was jedoch einen medizinischen Gebrauchsvorteil begründet, hat die Kasse zu übernehmen.

„Die Verfahren, die wir nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe führen“, so Rechtsanwalt Penteridis, „zeigen, dass die Krankenkassen das Urteil nicht verstehen oder nicht verstehen wollen. Deshalb“, so der Anwalt weiter, „sei es wichtig, sich gegen die Entscheidungen der Krankenkasse zu wehren. Insofern ist es wichtig, sich von kompetenten Rechtsanwälten beraten zu lassen, die sich im Hörgeräterecht auskennen.”


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Melzer Penteridis Kampe Rechtsanwälte PartGmbB

Beiträge zum Thema