Hohe Schadenersatzansprüche für Mieter

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Seit Mittwoch vergangener Woche haben viele Mieter in Deutschland Ansprüche gegen ihre Vermieter in Höhe von mehreren tausend oder zehntausend Euro, ohne dass sie sich dessen bewusst sein dürften.

Dies gilt für alle Mieter, die jetzt in einer vermieteten Eigentumswohnung wohnen, bei ihrem Einzug vor Jahren in diese Wohnung aber eigentlich in ein großes Mietshaus eingezogen sind.

Am Mittwoch ist nämlich ein neues mieterfreundliches Urteil des Bundesgerichtshofs veröffentlicht worden, das sich mit dem Vorkaufsrecht des Mieters einer vermieteten Eigentumswohnung befasst.

Nach Paragraph 577 BGB steht dem Mieter einer solchen Wohnung ein Vorkaufsrecht zu, wenn seine Wohnung zur Eigentumswohnung wird.

Über dieses Vorkaufsrecht muss der Vermieter den Mieter schriftlich informieren, und zwar durch Vorlage des vollständigen Kaufvertrages, den er mit dem anderen Käufer abschließen möchte.

Ist eine solche Information unterblieben, steht dem Mieter ein Schadensersatzanspruch zu. Die Höhe ist die Differenz zwischen dem Marktwert und dem Verkaufswert.

Üblicherweise ist bei einer vermieteten Eigentumswohnung immer ein größerer Unterschiedsbetrag gegeben, denn dafür dass die Wohnung bereits vermietet ist, wird üblicherweise am Markt ein Abschlag eingebaut.

Dieser Abschlag könnte der Schadensersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter sein, falls er nicht ausreichend und formvollendet unterrichtet worden ist und er dadurch an der Ausübung seines gesetzlichen Vorkaufsrechts gehindert wurde.

Die neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs besagt, dass der Mieter auch schon alleine für das Unterbleiben einer ordnungsgemäßen Unterrichtung einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter in großer Höhe haben könnte.

Mieter haben die Möglichkeit, sich hierüber in einem kurzen Beratungsgespräch näher zu informieren.

Ein erstes Kontakt- oder Vorgespräch mit mir ist grundsätzlich kostenfrei.

Grundsätzlich sind die Rechtschutzversicherer eintrittspflichtig auf Seiten des Mieters, wenn der Mieter einen solchen Schadensersatzanspruch geltend machen möchte.

Es ist also risikolos, einfach mal auszuprobieren, ob da vielleicht ein großer Geldsegen wartet, der nur eingefordert werden müsste.


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