Das Recht auf Adoption für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erreichen. Dazu legte sie einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/5596) vor. In Deutschland lebe nach Informationen des Statistischen Bundesamtes in jeder achten gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ein Kind. Diese Kinder seien im Unterhalts- und Erbrecht gegenüber anderen Kindern benachteiligt.
Keine wissenschaftliche Studie habe bisher belegen können, dass Kinder, die mit homosexuellen Eltern aufwachsen, sozial oder psychologisch anders seien als Kinder heterosexueller Eltern. Auch rechtlich gebe es weder im Grundgesetz noch in internationalen Verträgen Verpflichtungen, die Deutschland von einer Änderung des Adoptionsrechts abhielten. Einzelne Homosexuelle dürften bereits Kinder adoptieren. Für schwule oder lesbische Lebensgemeinschaften sei das noch nicht möglich.
Deutscher Bundestag, PM vom 21.06.2007
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