How I Met Your Mother Staffel 8 Folge 10: Waldorf Frommer für Twentieth Century Fox: Forderung 471 EUR

  • 2 Minuten Lesezeit

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss - Waldorf Frommer reduziert Forderung in den Abmahnschreiben von bisher 956 EUR auf 471 EUR.

Abmahnung Waldorf Frommer im April 2013: Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH - How I Met Your Mother Staffel 8 Folge 10

Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München verschicken auch im April 2013 wieder Abmahnungen wegen illegalen Tauschbörsenangeboten. Diesmal erfolgen die Abmahnungen im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Frankfurt am Main, und datieren beispielsweise vom 04.04.2013. Abgemahnt wird die das Anbieten in Internettauschbörsen der US TV Serie How I Met Your Mother Staffel 8 Folge 10.

Neu ist, dass Waldorf Frommer in den Abmahnungen die Zahlungshöhe auf 471,00 EUR beziffert. Darin enthalten sind Abmahnkosten von 321,00 EUR und Lizenzschadensersatz von 150,00 EUR. Noch vor kurzem, war die übliche Zahlungshöhe der Waldorf Frommer Abmahnungen bei Filmen generell 956,00 EUR. Darin waren Abmahnkosten von 506,00 EUR und Lizenzschadensersatz von 450,00 EUR enthalten.

Möglicherweise erfolgt die Reduzierung deswegen, weil der Gesetzgeber die Abmahnkosten in Filesharingfällen künftig begrenzen will. Es kann nur darüber spekuliert werden, dass Waldorf Frommer nun schrittweise bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung die Abmahnkosten an die gesetzliche Regelung schrittweise anpassen möchte. Ein möglicher Grund ist auch, dass es sich hier lediglich um eine TV Serie handelt und diese bereits zum kostenpflichten Download erhältlich ist. Dies mag eine Reduzierung des Streitwerts rechtfertigen.

Die Schadenspauschale, die bei Filmen bei den Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälten bisher geltend gemacht wurde und 450,00 EUR betragen hat, wurde nun ebenfalls reduziert auf einen Betrag von 150,00 EUR. Da der Gesetzgeber keine Regelung bezüglich der Höhe des Lizenzschadensersatzes treffen konnte, mag die Reduzierung daran liegen, dass es sich bei den obigen Abmahnungen um die bereits im Fernsehen laufende Fernsehserie handelt und diese auch zum kostenpflichtigen Download angeboten wird. Insofern ist der Lizenzschadensersatz nicht in der Größenordnung zu beziffern, der etwa bei Kinofilmen anzusetzen wäre.

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht 


KANZLEI WEINER

Stauffenbergstraße 18
74523 Schwäbisch Hall
Telefon: 0791-949477-10
Telefax:0791-949477-22

Niederlassung:
Emmy-Noether-Straße 17
Technologiepark
76131 Karlsruhe

Telefon: 0721-623891-30
Telefax:0721-623891-33

Email: info@ra-weiner.de
www.ra-weiner.de 

Anmerkung: Die KANZLEI WEINER, die Büros in Schwäbisch Hall undKarlsruhe unterhält,ist eine auf das Urheber- und Medienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Die KANZLEI WEINER mit Inhaber Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht) berät und vertritt seit Jahren sehr erfolgreich bundesweit die rechtlichen Interessen von Internetanschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung mittels angeblicher Nutzung von Internettauschbörsen eine Abmahnung erhalten haben. Konsequente Spezialisierung und Ausrichtung der Rechtsgebiete sorgen dafür, dass Sie eine kompetente und vor allem auch individuelle Beratung und Vertretung erhalten.Der Betroffene profitiert nicht nur von der umfangreichen außergerichtlichenErfahrung der KANZLEI WEINER, sondern auch von der umfangreichen Prozesserfahrung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M.

Beiträge zum Thema