Ideenkapital: Navalia-Flotte wird offenbar verkauft - Möglichkeiten der Anleger

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Das Emissionshaus Ideenkapital steht offenbar vor dem Verkauf von 14 Frachtschiffen aus den Navalia-Fonds an den US-Investor Apollo Global Management. Das berichtet das Manager Magazin. Damit wären bis auf einen Frachter alle Schiffe verkauft.

Rund 6500 Anleger hatten sich an den Navalia-Fonds beteiligt. Anfang des Jahres hatten die Anleger dem Verkauf auf Grund der wirtschaftlich schwierigen Lage der Fonds bereits zugestimmt. Nun ist zwar von einem Verkaufspreis von mehr als 200 Millionen Dollar die Rede, doch mehr als die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaften dürften damit kaum abgedeckt sein. Die Anleger gingen also vermutlich zunächst leer aus, blieben aber noch an den Schiffen beteiligt. „Ob jedoch noch Renditen für sie abfallen werden, erscheint zumindest fraglich“, befürchtet Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Denn die Schifffahrt steckt nach wie vor in einer Krise. Schon etliche Schiffsfonds mussten inzwischen Insolvenz anwenden. „Das Schicksal ist den Anlegern der Navalia-Fonds zwar erspart geblieben, finanzielle Verluste werden sie aber wohl dennoch hinnehmen müssen“, so Cäsar-Preller.

Darum empfiehlt der Fachanwalt den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen zu lassen. „Bei der Vermittlung von Schiffsfonds ist es immer wieder zu einer fehlerhaften Anlageberatung gekommen“, sagt Cäsar-Preller. Dabei seien Schiffsfonds auch sicherheitsorientierten Anlegern immer wieder als sichere und renditestarke Kapitalanlage empfohlen worden. Tatsächlich seien sie aber etlichen Risiken wie sinkenden Charterraten, Wechselkursverlusten oder langen Laufzeiten ausgesetzt. Am Ende kann der Totalverlust für die Anleger stehen. Cäsar-Preller: „Über die Risiken hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen.“

Das gilt auch für die Provisionen, die für die Vermittlung an die Banken geflossen sind. Sie können ein Beleg dafür sein, dass die Bank offenbar mehr in ihrem eigenen Provisionsinteresse gehandelt hat, als die Anlagewünsche des Kunden zu berücksichtigen. „Daher hat der BGH entschieden, dass auch diese sog. Kick-Backs unbedingt offengelegt werden müssen“, so Cäsar-Preller. Wurden die Provisionen verschwiegen, kann dies genauso zu Schadensersatzansprüchen führen wie eine unzureichende Risikoaufklärung.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Schiffsfonds.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller


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