IFG International Finance Group AG gelöscht

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Das Fürstliche Landgericht Liechtenstein teilt mit Beschluss vom 27.05.2015 mit, dass der Antrag des Liquidators der IFG International Finance Group Aktiengesellschaft in Liquidation, 9490 Vaduz, FL-0002.284.706-5, über das Vermögen dieser Gesellschaft das Konkursverfahren zu eröffnen, mangels eines voraussichtlichen nicht zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens ausreichenden Vermögens der Schuldnerin abgewiesen wurde. Gleichzeitig wurde die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister angeordnet. Welche Auswirkungen treffen nun die verunsicherten IFG International Finance Group AG Anleger?

IFG International Finance Group AG – Löwenfonds AG – Life Performance: Zusammenhänge und Hintergründe

Die IFG war bekannt geworden durch die Vermittlung von Goldsparplänen der Löwenfonds AG, welche ihren Sitz ebenfalls in Vaduz/Liechtenstein hatte sowie durch die Vermittlung von Verträgen der Firma Life Performance, der durch die BaFin die Geschäftstätigkeit untersagt worden war und welche sich mittlerweile in der Insolvenz befindet. Für die Vermittlung der Kapitalanlagen strich die IFG International Finance Group AG hohe Provisionen ein, die sie an ihre Vermittler vor Ort weiterleitete.

Kapitalanleger stellen die Kosten für Abschluss und Vertrieb in Frage – Was macht das Unternehmen?

Nachdem sich viele Anleger durch die hohen Abschluss und Vertriebskosten sowie die lange Laufzeit der Kapitalanlage getäuscht sahen und Klagen eingereicht hatten, hat die IFG einen Konkursantrag über den selbstbestellten Liquidator gestellt. Das Konkursverfahren wurde nun mangels einer der verfahrenskostendeckenden Masse nicht eröffnet.

Die betroffenen Anleger waren zuvor von dem Fürstlichen Landgericht Liechtenstein aufgefordert worden, einen Kostenvorschuss in Höhe von 15.000,00 Schweizer Franken einzuzahlen, damit das Verfahren eröffnet werden könnte. Diesem Handlungsvorschlag ist wohl kein betroffener Anleger gefolgt.

Löschung aus dem Handelsregister als Konsequenz – Auswirkung für die betroffenen Anleger?

Die Gesellschaft IFG International Finance Group AG ist daher nunmehr aus dem Handelsregister in Liechtenstein gelöscht worden. Klagen von Seiten der Anleger gegen die Gesellschaft machen daher wirtschaftlich keinen weiteren Sinn. Welche Möglichkeit zur Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Gesellschaft und deren Verantwortlichen besteht?

Rechtsanwalt Dr. Tintemann kommentiert dies wie folgt:

„Zahlreiche Betroffene haben hier mitgeteilt, sie fühlten sich durch die eingesetzten Berater fehlerhaft beraten. Problematisch war hier, dass fast alle Berater mit einer Visitenkarte der IFG aufgetreten sind. Diese ist daher Haftungsträgerin für die Falschberatung. Wenn die Gesellschaft jetzt pleite ist, kann der Berater dennoch nicht in Haftung genommen werden, es sei denn, er hat für seine Tätigkeit besonderes persönliches Vertrauen in Anspruch genommen. Ein schöner Schutzschild, welchen sich die betroffenen Berater über die Gesellschaft in Liechtenstein gebaut haben. Es ist nunmehr zu prüfen, welche Gesellschaften und Hintermänner für die Problematik weiterhin in Anspruch genommen werden können. Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte haben hier bereits verschiedene Klagen vor den Landgerichten ausgebracht. Entscheidungen stehen noch aus.“

Pressekontakt/ViSdP:

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

vertreten durch die Partner

Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.



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