Ihr Recht auf Untervermietung – auch in Einzimmerwohnungen!

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In einem bahnbrechenden Urteil vom 13. September 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass auch die Mieter von Einzimmerwohnungen das Recht haben, einen Teil ihrer Wohnung unterzuvermieten. Dieses Urteil (Az: VIII ZR 109/22) ist besonders wichtig für Mieter, die aufgrund beruflicher Verpflichtungen zeitweise nicht in ihrer Wohnung sind und eine Untervermietung in Erwägung ziehen.

Der BGH hat entschieden, dass, solange ein Mieter nicht den gesamten Wohnraum aufgibt und einen Teil selbst nutzt – sei es auch nur für die Lagerung von persönlichen Gegenständen –, ein Anspruch auf Untervermietung besteht. Dies gilt auch, wenn keine räumliche Abtrennung innerhalb der Wohnung vorhanden ist. Der Mieter muss nicht in der Wohnung leben, um seinen Anspruch zu wahren.

Das Gericht stellte weiterhin fest, dass der Gesetzgeber keine Einschränkungen bezüglich des bei dem Mieter verbleibenden Anteils des Wohnraums festgelegt hat. Der Mieter kann also auch dann untervermieten, wenn er selbst nicht ständig in der Wohnung anwesend ist. Dies öffnet die Tür für Mieter, die während eines Auslandsaufenthalts oder einer anderen Abwesenheit ihre Wohnkosten durch Untervermietung reduzieren möchten.

Dieses Urteil bietet eine wesentliche Erleichterung und Rechtssicherheit für Mieter, insbesondere in Städten wie Berlin, wo kleine Wohnungen häufig sind und der Bedarf an flexiblen Wohnlösungen hoch ist. Die fristlose Kündigung durch den Vermieter wegen unerlaubter Untervermietung wurde vom Gericht als rechtsmissbräuchlich angesehen, da dem Mieter rechtlich ein Anspruch auf die Untervermietung zustand.

🔑 Ihr Recht auf Untervermietung ist wichtig! Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und lassen Sie sich nicht von Vermietern einschüchtern. Als Ihr Rechtsanwalt kann ich Sie durch den Prozess führen, sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Ihnen helfen, Konflikte effektiv zu lösen. Kontaktieren Sie mich, um mehr darüber zu erfahren, wie dieses Urteil Ihre Situation beeinflussen könnte und um Ihre Möglichkeiten der Untervermietung zu prüfen.


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Foto(s): ©Adobe Stock/Drobot Dean

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