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Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss - Abmahnung Waldorf Frommer "Safe - Todsicher"

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Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss - Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer

Zahlreiche Abmahnungen mit der Überschrift „Illegales Tauschbörsenangbot über Ihren Internetanschluss" erreichen diese Tage viele Betroffene. Ausgesprochen werden die Abmahnungen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München. Vorgeworfen wird stets, eine Urheberrechtsverletzung über den eigenen Internetanschluss begangen zu haben. Gegenstand der aktuellen Abmahnung vom 12.7.2012 ist der Film „Safe - Todsicher".

Wie üblich werden innerhalb der Abmahnung sowohl Unterlassungs- als auch Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages von insgesamt 956,00 Euro gefordert, mit dem Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltsgebühren abgeolten werden sollen.

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Der Vorwurf der Abmahnung lautet stets, dass ein Werk (beispielsweise ein Film) über eine sogenannte Tauschbörse gegenüber einer Vielzahl von Tauschbörsenmitgliedern veröffentlicht und somit zum Download angeboten wurde. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Film auf dem PC des Betroffenen befindet und dieser in einer Tauschbörse eingefügt wird, damit der Film von den übrigen Tauschbörsennutzern heruntergeladen werden kann.

Viele Betroffene von Abmahnungen wissen dabei nicht, dass wenn sie selbst einen Download eines Films vornehmen, dieser gleichzeitig während des Downloads im Hintergrund wieder heraufgeladen und somit den anderen Tauschbörsennutzern zur Verfügung gestellt wird. Im Ergebnis ist also eine Urheberrechtsverletzung dadurch gegeben, dass über den Internetanschluss ein illegales Tauschbörsenangebot gestaltet wird.

Sollte eine Haftung für die Urheberrechtsverletzung tatsächlich in Betracht kommen, ist es dringend erforderlich, eine Unterlassungserklärung innerhalb der sehr kurz bemessenen Fristen abzugeben. Dabei sollte keinesfalls die vorformulierte und der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung verwendet werden. Sie würden durch die Abgabe dieser Unterlassungserklärung ggf. die Schuld anerkennen.

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist auch dann erforderlich, wenn die Urheberrechtsverletzung selbst nicht begangen wurde, aber die notwendigen Sicherungsvorkehrungen nicht getroffen wurden, um das WLAN-Netzwerk vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

Die geltend gemachten Zahlungsansprüche können in jedem Fall gemindert werden, auch wenn die Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen wurde.

Eine Abmahnung von Waldorf Frommer sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen.

Wir haben bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich zu fairen Konditionen vertreten und halten hierfür ein besonderes Pauschalangebot bereit: www.kanzlei-wrase.de/gebuehren/festpreisangebote/pauschalangebot-filesharing.html

Sollten also auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen eines illegalen Tauschbörsenangebots über Ihren Internetanschluss erhalten haben, kontaktieren Sie uns. 

Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Waldorf Frommer:
www.kanzlei-wrase.de/urheberrechtsverletzung-abmahnung/waldorf-frommer-rechtsanwaelte.html


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