Image Law mahnt wieder für die AFP Agence Frence-Press GmbH ab

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Die Rechtsanwaltskanzlei Image Law aus Hamburg verschickt derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bei der AFP Agence France-Press GmbH. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene Lichtbilder, deren Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte im Sinne des Urheberrechts die AFP Agence France-Press GmbH wäre, auf einer Internetseite veröffentlicht hat, ohne von der AFP die hierfür notwendige Zustimmung zur Nutzung zu haben. Es geht demnach um die unerlaubte Verwendung von Fotografien auf den Internetseiten der abgemahnten Personen.

Hierdurch seien Schadensersatzansprüche aufgrund der Urheberrechtsverletzung entstanden. Zum Nachweis ist dem Schreiben ein Screenprint beigefügt. Die Rechtsanwaltskanzlei Image Law verlangt sowohl Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung als auch den Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten. Der Schaden für die Nutzung wird aufgrund der Lizenzanalogie berechnet und ein Zuschlag für das Unterlassen eines Bildquellennachweises hinzugefügt. Die Rechtsanwaltskosten bemessen sich nach dem von den Rechtsanwälten auf 904,50 Euro festgesetzten Streitwert. So wird letztendlich zur Erledigung der Sache die Zahlung eines Gesamtbetrags von 1.052,06 Euro verlangt.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Image Law Rechtsanwälte betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt. Erteilen Sie vor allem keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleichkommen. Durch ein solches würden Sie die Urheberrechtsverletzung eingestehen und sich dann für die Dauer von 30 Jahren zur Zahlung einer Vertragsstrafe und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten verpflichteten. 

Diese vertragliche Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch, per Fax oder per E-Mail in Verbindung setzen.



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