Immediate ProAir – Achtung

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Zur Handelsplattform immediateproair.com wird auf der Webseite beschrieben, dass man in die Welt von Immediate ProAir 1A, einer Mischung aus Hightech und benutzerorientiertem Handel, eintreten und man eine Plattform entdecken soll, die entwickelt wurde, um den komplizierten Bereich des Kryptowährungshandels zu entmystifizieren.

Auch wird darauf verwiesen, dass Immediate ProAir 1A eine hochmoderne Softwarelösung sei, die entwickelt wurde, um die Interaktion zwischen Händlern und Brokern zu verbessern, die Handelsdienstleistungen für verschiedene Vermögenswerte wie Kryptowährungen, Forex, CFDs, Aktien und andere anbieten.

Auch wird auf der Homepage damit geworben, dass man ein Zusammenschluss von leidenschaftlichen Fachleuten aus verschiedenen Ecken der Welt sei, vereint durch eine gemeinsame Mission, die Zukunft des Handels zu gestalten und das Team hinter Immediate ProAir 1000 es sich zur Aufgabe gemacht habe, die Handelslandschaft durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz zu revolutionieren.

Keinerlei Regulierung bzw. fehlende Genehmigung der BaFin 

Bei den angebotenen Anlagen, insbesondere etwa Differenzkontrakte (CFD´s) oder Forex-Geschäfte gegenüber deutschen Anlegern handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen, vor allem im Sinne eines Eigenhandels gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG).

Für die Offerte von derartigen Wertpapierdienstleistungen in Deutschland bedürfen die Verantwortlichen einer Plattform aber eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), die nach unserer Kenntnis nicht existiert.

Soweit ersichtlich ist auch keinerlei Regulierung durch irgendwelche anderen Aufsichtsbehörden vorhanden.

Weitere Warnsignale für Anleger

Auf der Webseite ist auch kein Impressum vorhanden. Für Anleger ist somit auch nicht erkennbar, wer die Betreibergesellschaft oder deren verantwortliche Personen sind. Genannt wird nur eine Immediate ProAir 1A.

Anleger sollten auch vorsichtig sein, wenn ihnen hohe Gewinne in Aussicht gestellt werden, ohne auf die hohen Risiken von derartigen Anlagen hinzuweisen.

Vor allem auch Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) oder Forex-Geschäfte sind, insbesondere etwa wegen einer damit verbundenen Hebelwirkung, mit hohen Verlustrisiken verbunden.

Möglichkeiten für Anleger von Immediate ProAir

Wenn derartige Wertpapierdienstleistungen ohne Genehmigung gegenüber Kunden in Deutschland erbracht werden, kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG durchsetzen lassen.

Auch andere Ansprüche kommen in Betracht, etwa wenn im Handelskonto dokumentierte Guthaben nicht ausbezahlt werden.

Sollten Sie Gelder bei Immediate ProAir investiert und Schwierigkeiten haben, können Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren, um Ihre Möglichkeiten zu besprechen, das eingezahlte Kapital wieder zu realisieren.

Die Kanzlei unterstützt Sie dann auch bei der Durchsetzung entsprechender Schadensersatzansprüche.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 18.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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