immediateconnect.live – BaFin ermittelt

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Mit Immediate Connect ist eine weitere unseriöse Handelsplattform am Markt.

Über immediateconnect.live und immediateconnect.app werden verschiedene Anlagen, wie Differenzkontrakte (CFD´s), Forex-Geschäfte und Kryptowährungen zum Handel angeboten.

Auf der Homepage wird dargestellt, dass die Plattform für eine einfache Handhabung auf jeder Ebene der Handelsleiter konzipiert sei und einem Zeit und Energie spare, um sich auf Marktanalysen und Trades zu konzentrieren.

Auch wird darauf verwiesen, dass man nicht die unzähligen Möglichkeiten auf dem Kryptowährungsmarkt verpassen soll und man selbstbewusst mit der Immediate Connect-App – einer der besten Handelssoftwares im Kryptobereich, handeln soll.

Allerdings Warnhinweis der BaFin

Vor Anlagen über die Internethandelsplattformen immediateconnect.live und immediateconnect.app wird aber von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewarnt. Die Verantwortlichen würden ohne Erlaubnis der Behörde Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offerieren.

Weitere Warnsignale für Anleger

Auf der Webseite fehlt auch ein Impressum gemäß der gesetzlichen Vorschriften in Deutschland.

Insoweit ist auch nicht erkennbar, wer die verantwortlichen Personen sind.

Außerdem hatte die BaFin auch bereits im Januar 2024 vor einem Angebot über immediateconnect.ai gewarnt.

Anlagen in Differenzkontrakten sowie ein Handel in Kryptowährungen und Forex-Geschäfte sind auch mit hohen Verlustrisiken verbunden.

Seien Sie also insbesondere achtsam, wenn Ihnen hohe Gewinne versprochen werden, ohne dass auf irgendwelche Risiken verwiesen wird.

Handlungsmöglichkeiten für Anleger

Bei dem Angebot über immediateconnect.live von Differenzkontrakten oder auch Forex-Geschäften in Deutschland handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen gemäß Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG). Eine dafür erforderliche Erlaubnis haben die Betreiber der Plattform gemäß der BaFin nicht.

Bei dem unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen kann sich für einen Anleger in Deutschland aber ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG ergeben.

Auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind denkbar, z. B. wenn dokumentierte Guthaben nicht ausbezahlt werden oder Anlegern gegenüber falsche Aussagen, etwa zu Risiken, getroffen worden sein sollten.

Wenn Sie Gelder über immediateconnect.live investiert und Probleme haben, lassen Sie sich zeitnah anwaltlich von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt beraten. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist im Kapitalanlagerecht und in derartigen Betrugsfällen spezialisiert und unterstützt und berät Sie gerne.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 04.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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