Infinus und Future Business KG – Bei der Prosavus AG ist mit hoher Quote zu rechnen

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Prosavus AG (Aktenzeichen 532 IN 2258/13, Amtsgericht Dresden) sollen die nicht nachrangigen Gläubiger nach den gutachterlichen Ermittlungen in der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit einem vollen Schadensausgleich rechnen dürfen. Anders sieht es bei den nachrangigen Ansprüchen aus, nämlich bei den Inhabern der Namensgenussrechte bei der Prosavus AG. Diese erhalten Geld nur unter zwei Voraussetzungen: Ein Ausgleich der Vermögensverluste erfolgt, wenn Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung oder Delikt vom Insolvenzverwalter festgestellt worden sind oder aber, wenn aus der verteilungsfähige Masse etwas für die nachrangigen Gläubiger übrig bleibt. Insgesamt gibt es in diesem Insolvenzverfahren ca. 8150 Gläubiger. 

Auf der Internetseite www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de/insolvenzverfahren gibt es nähere Informationen. 

Für gewöhnlich werden Schadensersatzansprüche vom Insolvenzverwalter im Prüfungstermin nicht zuletzt aus Zeitgründen zunächst erst einmal vorläufig bestritten. Im Rahmen eines anschließenden Feststellungsprozesses kann festgestellt werden, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. 

Bei einer Schadensersatzforderung wegen Prospekthaftung oder Delikt reicht die Ausfüllung eines Formblattes bei den Inhabern von Genussrechten nicht aus. Der Anspruch muss substantiiert begründet werden und zwar fristgerecht (bis zum Abschluss des Verfahrens kann die Anmeldung auch noch nach der Frist gegen eine geringe Gebühr vorgenommen werden). In einem späteren Feststellungsprozess kommt es nur auf den Inhalt an, der bei der Anmeldung geltend gemacht wurde. Kommt einer Forderungsanmeldung mangels ordnungsgemäßer Individualisierung keine verjährungshemmende Wirkung zu, gilt gleiches für eine auf ihrer Grundlage erhobene Feststellungsklage, Urteil vom 21.02.2013 – IX ZR 92/12), NJW-aktuell 16/2013, S. 6. Eine Forderung muss daher begründet werden ähnlich wie eine substantiierte Klage. 

Eine Interessengemeinschaft, in der sich alle über ihre Rechte unverbindlich und kostenfrei unterrichten können, ist die geeignete Plattform. Die Interessengemeinschaft Infinus AG wird durch die Kanzlei der Rechtsanwälte Robert, Kempas, Segelken, Bremen, vertreten. Geschädigte können sich unter der Telefonnummer 0421/321121 oder bei dem 24-h-Dienst unter 01724107745 melden. 


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