Infos zur Verjährung im VW-Dieselskandal

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In rund 2,6 Millionen Autos wurde von der Konzern-Mutter zwischen 2008 und 2014 der unverwüstlichen Erfolgsmotor EA189 allein in Deutschland für die eigene Marke „VW“ und in Modellen der Schwestern Seat, Skoda und Audi verbaut.

Aber: Die Erfolgsgeschichte des „TDI“ hat einen Haken! am 18. September 2015 musste VW-Chef Winterkorn zugeben, dass in allen verwendeten Motoren eine nicht der Zulassungsgenehmigung entsprechende Veränderung der Abgasverarbeitung – eine sogenannte „Defeat Device“ – installiert worden war.

In der Folge kam es zu umfangreichen Rückrufaktionen, um durch Teiletausch und Software-Updates die Einhaltung von Stickoxid-Grenzwerten erreichen zu können.

Die „Beichte“ Winterkorns ist jetzt drei Jahre her und glaubt man der Fachpresse, dann haben bislang nicht mal 30.000 PKW-Besitzer auf Rückgabe Ihres Fahrzeugs erfolgreich geklagt.

Viel Zeit bleibt den restlichen Millionen nun nicht mehr, denn nach Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist ist das geltend Machen von Ansprüchen nach dem 31. Dezember 2018 nicht mehr möglich.

Wer kann überhaupt noch klagen? 

Autos, die nicht mehr im Verkehr sind nach Totalschaden, Diebstahl etc. fallen heraus, ebenso können Autobesitzer, die nach dem Winterkorn-Geständnis ein EA189-Fahrzeug gekauft haben nur noch unter bestimmten Umständen klagen.

Es bleibt die Gruppe derer, die vor dem 18. September 2015 einen 4-Zylinder-TDI gekauft haben – gebraucht oder neu – und diesen heute noch fahren. Das gilt insbesondere für die Massemodelle Golf, Passat, Touran, Tiguan, A6, A4, A3 und Oktavia.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hartung: „Die Erfolgsaussichten sind besser denn je und auch wenn es vielen Autobesitzern unvorstellbar erscheint: Der Kaufpreis wird zurückerstattet und selbst, wenn eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss, ist das Ergebnis allemal lukrativer als der Verkauf eines Diesels auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Die meisten Landgerichte Deutschlands erkennen den deutlichen Sachmangel und urteilen zugunsten der Autobesitzer.“

Der Jurist aus Mönchengladbach steht für eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.



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