Die Kanzlei Urmann und Collegen hat Ende des letzten Jahres Aufmerksamkeit erregt, als Sie Ihre offenen Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen öffentlich Inkassounternehmen angeboten haben.
Die DEBCON GmbH aus Witten, ein professionelles Inkassounternehmen, hat Forderungen von U+C gekauft und treibt diese nun ein. In ihren Inkassoschreiben fordern sie zur Zahlung einer Summe in Höhe von 1286,80 €.
Nach den uns vorliegenden Schreiben handelt es sich offensichtlich um Serienbriefe, welche keinen Bezug zum Einzelfall aufweisen und insbesondere nicht auf Einwände eingehen, welche bereits in dem Filesharing Verfahren erhoben wurden. Das Schreiben stellt es vielmehr so dar, als dass es sich um unbestrittene Forderungen handelte.
Jedoch ist der Anspruch keinesfalls so eindeutig, wie das Inkassounternehmen es darstellt. Sowohl bei der Abmahnung als auch bei dem Inkassoschreiben ergeben sich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderungen. Im Übrigen ist umstritten, ob die Kosten für das Inkassounternehmen überhaupt erstattungsfähig sind.
Wenn man sich damals gegen die Abmahnung nicht verteidigt hat, sollte man sich gegen die Inkasso-Forderung verteidigen. Sollten Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, ignorieren Sie es keinesfalls, da sonst unter Umständen tatsächlich ein Mahnverfahren eingeleitet werden kann.
Wir stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und verteidigen Sie gegen diese Forderung.
Der Erstkontakt ist bei uns übrigens kostenlos.
Kontakt: office@hoesmann.eu
Telefon: 030 956 07 177
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Hinweis zu Debcon von Ein Betroffener am 01.02.2012 21:57
Ich habe auch einen solchen Brief bekommen und habe Strafanzeige wegen versuchter Nötigung und Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz gestellt, da angedroht wird, bei Nichtzahlung Daten an die Schufa weiterzugeben.
Das Amtsgericht Plön (AG Plön, Urteil v. 10.12.2007-Az. 2C 650/07) hat entschieden, dass Inkassobüros, die ?standardmäßig? mit Schufa-Einträgen drohen (zum Beispiel in Formbriefen oder Textbausteinen) deshalb, so das Amtsgericht, auf Unterlassung verklagt ? und dazu verurteilt ? werden können.
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