Insolvenz der Deltoton GmbH - Was können Anleger tun?

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Wie bereits von diversen Medien gemeldet, hat die Deltoton GmbH im Februar 2015 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim AG Nürnberg gestellt. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr RA Markus Schädler von der Bendel Insolvenzverwaltung AG, Würzburg, bestellt. Dieser hatte bis 20.03.2015 Zeit ein entsprechendes Massegutachten zu erstellen. Der Inhalt dieses Gutachtens ist uns leider noch nicht bekannt.

Bereits kurz vor Weihnachten 2014 waren 5 Verantwortliche der Deltonton GmbH, darunter die Brüder und Geschäftsführer Thomas und Michael Gerull, verhaftet worden. Ihnen wir Betrug, Untreue und Geldwäsche zur Last gelegt.

Von der Insolvenz betroffen sind ca. 30.000 Kleinanleger, die dem Unternehmen eine hohe zweistellige Millionensumme zur Verfügung gestellt hatten und denen die Beteiligung als sichere Kapitalanlage angeboten worden war. In der Regel handelte es sich dabei um sog. atypische stille Beteiligungen.

Zahlreiche Anleger haben beunruhigt bei der KKWV-Anwaltskanzlei angefragt, was diese Insolvenz konkret für Ihre Beteiligung bedeutet. Aus unserer Sicht sind hier zwei Ansatzpunkte zu unterscheiden:

  1. Da es sich um atypisch stille Beteiligungen handelt, sind die Anleger Gesellschafter der Deltonton GmbH geworden. Sie haben also keine Forderung gegenüber der Gesellschaft, wie dies z.B. bei Hingabe eines Darlehens der Fall wäre, und sind somit auch keine Gläubiger. Dies bedeutet, dass die Anleger in einem Insolvenzverfahren leer ausgehen werden. Erschwerend kommt hier noch dazu, dass bei Ratenverträgen, bei denen noch nicht alle Raten bezahlt worden sind, der Insolvenzverwalter möglicherweise die Zahlung der ausstehenden Raten zur Insolvenzmasse verlangen kann.
  2. Einen interessanten Ansatzpunkt bieten aber die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Sollte tatsächlich Betrug oder Untreue vorliegen, haften die verantwortlichen Personen, insbesondere wohl die Brüder Gerull, auch unmittelbar mit Ihrem Vermögen. Insoweit können Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Hier bietet sich die Durchführung eines sog. „Arrestverfahrens“ an. Es handelt sich um eine Maßnahme des vorläufigen Rechtsschutzes, mit der sehr schnell ein vollstreckbarer Titel erwirkt werden kann. Hier ist allerdings Eile geboten.

Unabhängig davon können darüber hinaus aber auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler der Beteiligungsverträge wegen der Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten bestehen.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht betroffenen Anlegern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne sind wir bereit, Ihnen die möglichen Handlungsoptionen in dieser Angelegenheit näher zu erläutern und aufzuzeigen, wie vielleicht zumindest ein Teil des eingesetzten Kapitals gerettet werden kann. Aufgrund der Vertretung einer Vielzahl von Anlegern in den Betrugsverfahren „S&K“ und „Concept 1“ sowie der Beteiligung großen Insolvenzverfahren (Future Business KGaA und Prosavus AG) verfügen wir hier über die notwendige fachliche Expertise. Ansprechpartner in der Kanzlei ist RA Rainer J. Kositzki. Eine Kontaktaufnahme ist über nebenstehende Telefonnummer und E-Mail jederzeit möglich.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“, insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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