Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG trifft Mitglieder

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Mit der Pleite der Geno Wohnbaugenossenschaft eG müssen die Mitglieder der Genossenschaft auch ihren Traum vom kostengünstigen Eigenheim zu den Akten legen. Schlimmer noch: Nach der Insolvenzeröffnung müssen viele befürchten, dass ihr investiertes Geld verloren ist. Das gilt für die aktuellen Mitglieder der Geno eG genauso wir für die bereits ausgeschiedenen Mitglieder, die auf die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens warten.

Das Modell der Geno klang für die Mitglieder durchaus verlockend. Nach der Zahlung einer Einlage sind sie berechtigt, eine Immobilie der Genossenschaft zu beziehen ohne für die Baukosten aufzukommen. Spätestens nach 35 Jahren konnten sie die Wohnung oder das Haus zu einem schon bei Vertragsabschluss festgelegten Preis kaufen. Die Rechnung ging jedoch vorne und hinten nicht auf. Im Laufe der Jahre hatte die Geno mehrere Tausend Mitglieder. Allerdings konnten nur weniger als drei Prozent von ihnen eine Wohnung beziehen, da die Geno nur etwa 100 Objekte im Bestand hat. Trotzdem hat die Genossenschaft seit ihrer Gründung im Jahr 2002 nur einmal schwarze Zahlen geschrieben. Es stellt sich also die Frage, was mit dem Geld der Mitglieder passiert ist. Das interessiert auch die Staatsanwaltschaft. Sie ermittelt seit 2015 wegen Betrug und Insolvenzverschleppung. Denn die Insolvenz soll sich schon 2017 abgezeichnet haben. 

Interne Streitigkeiten und Machtkämpfe bei der Geno eG dürften ein Grund für die Insolvenz sein. Zu dem chaotischen Erscheinungsbild der Geno passen die alarmierenden Zahlen, die der Insolvenzverwalter liefert. In den vergangenen Jahren seien Verluste von mehr als 25 Millionen Euro aufgelaufen. Mit einem harten Sparkurs soll die Genossenschaft in die Lage versetzt werden, den Geschäftsbetrieb mittelfristig ohne Verluste zu führen. Der Vertrieb neuer Wohnsparverträge ist derzeit eingestellt, ebenso werden keine neuen Mitglieder mehr in die Genossenschaft aufgenommen.

Im Insolvenzverfahren können die Gläubiger ihre Forderungen bis zum 24. September 2018 beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Genossenschaftsmitglieder müssen aber damit rechnen, dass ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachrangig, d. h. nach den Ansprüchen der anderen Gläubiger, behandelt werden. Daher wird für sie im Insolvenzverfahren nicht viel zu holen sein. 

Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, können aber Schadensersatzansprüche geprüft werden. Diese können sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Vermittler entstanden sein. „Im Rahmen ihrer Aufklärungs- und Informationspflichten hätten die Vermittler über die bestehenden Risiken bei einem Beitritt zur Geno eG aufklären müssen. Wurden die Risiken verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt, können Schadensersatzansprüche entstanden sein“, erklärt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, Brüllmann Rechtsanwälte aus Stuttgart.

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Brüllmann Rechtsanwälte


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