Insolvenz des Fonds Lombard Classic 3

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Der Fonds Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG befindet sich in der Insolvenz. Das Amtsgericht Chemnitz hat mit Beschluss vom 01. Juli 2017 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG eröffnet. Zu Grunde liegt ein Eigenantrag wegen Überschuldung.

An dem Fonds Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG konnten sich Anleger als stille Gesellschafter beteiligen. Die Mindesteinlagesumme belief sich auf 5000,00 € zuzüglich Agio i. H. v. 3 %. Die Laufzeit betrug drei Jahre. Angeboten wurde der Form vom Emissionshaus Fidentum GmbH, über deren Vermögen ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet (Beschluss Amtsgericht Hamburg vom 17. Dezember 2016) ist.

Der Geschäftsgegenstand der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG bestand darin, der sogenannten Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG – auch über deren Vermögen wurde die Insolvenz angemeldet (23. August 2016 Amtsgericht Chemnitz) – mit eingeworbenen Anlegergeldern Darlehen zu gewähren. Diese sollten für die Vergabe von Lombardkrediten verwendet werden. Da die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG gleichzeitig als Lombardhaus und als Darlehensnehmer tätig war, resultieren nach einer Bewertung des Brancheninformationsdienstes „fondstelegramm“ daraus erhebliche Probleme in Form von Interessenkonflikten. So hat auch die mit der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG verflochtene Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (Lombard Classic 2), über deren Vermögen ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet ist (Beschluss Amtsgericht Chemnitz vom 07. Januar 2017), einen Lombardfonds initiiert.

Im Jahr 2016 hat die Staatsanwaltschaft Hamburg sowohl in den Geschäftsräumen des Pfandleihhauses Lombardium Hamburg als auch anderer Firmen – z. B. Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG – Durchsuchungen wegen des Verdachts des Anlagebetruges durchführen lassen. Zugrundegelegen haben soll der konkrete Verdacht der zweckwidrigen Verwendung eingesammelter Gelder mehrerer 1000 Kapitalanleger.

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG bereits im Jahr 2015 das von ihr ohne Erlaubnis getätigte Kreditgeschäft untersagt haben.

Für Anleger stellt sich nunmehr die Frage, wie es weitergeht

Hier gibt es drei grundsätzliche Vorgehensweisen, die nebeneinander bestehen.

1. Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren

Zum einen können Ansprüche im Insolvenzverfahren angemeldet werden. In der Insolvenz gilt, dass nur derjenige an einer Schlussverteilung partizipiert, der auch tatsächlich aktiv seine Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter zur Anmeldung gebracht hat. Eine Forderungsanmeldung ist eine relativ preisgünstige Angelegenheit. Die entstehenden anwaltlichen Kosten sind relativ gering.

2. Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren des Wertpapiers

Wurde die Kapitalanlage von Anfang an nicht fachgerecht konzipiert, können sich aus der mangelhaften Konzeption bereits Haftungsansprüche zugunsten eines Anlegers ergeben. Ein weiterer Grund der Haftung kann sich daraus ergeben, dass mit Anlegergeldern nicht ordnungsgemäß umgegangen wurde. Wenn im Rahmen einer Kapitalanlage bereits Maßnahmen durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet werden, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass von Seiten der Initiatoren nicht ordnungsgemäß gehandelt wurde.

3. Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberatung

In Bezug auf eine Schadenskompensation durch Inanspruchnahme von Vertriebsorganisationen und Anlageberatern bedarf es einer umfassenden individuellen Prüfung. Nach seit Jahren bestehende Rechtsprechung muss ein Anlageberater zwei Kriterien erfüllen: sein Anlagetipp muss anlagegerecht und anlegergerecht sein. Das heißt, dass der Anlageberater aus der Fülle der Kapitalanlagen genau diejenige vorschlägt, die dem Willen und den Zielen des Anlegers entspricht. Hieran hapert es häufig.

In beiden Fällen sollten sich Anleger fachkundigen Rat einholen und an eine Rechtsanwaltskanzlei wenden. Gerne können sich hierzu betroffene Anlieger mit uns für einen kostenlosen Erstkontakt in Verbindung setzen. Dies können Sie per E-Mail oder auch gern per telefonischem Kontakt vornehmen. Bitte beachten Sie: Ihre Kontaktaufnahme zu uns löst für Sie keinerlei Rechtsberatungskosten aus.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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