Insolvenzantrag von „Traumschiff“ MS-Deutschland taktischer Schachzug?

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Geschäftsführung der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH hat beim Amtsgericht Eutin den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Der bereits bekanntgegebene Termin für die zweite Gläubigerversammlung wurde bestätigt. Sie soll nach wie vor am 12. November stattfinden. Die erste Anleihegläubigerversammlung, die am 8. Oktober stattgefunden hatte, war nicht beschlussfähig. Der Grund: Es war weniger als die Hälfte der ausstehenden Schuldverschreibungen anwesend. Das hat nicht gereicht. Auf der kommenden Versammlung ist ein solches Quorum nicht mehr notwendig.

Die Themen, über die abgestimmt werden soll, bleiben die gleichen:

So will die Gesellschaft eine Stundung der Zinsansprüche, welche im Dezember fällig werden, sowie den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten der Anleihe durchsetzen. Vor allem aber soll ein gemeinsamer Vertreter gewählt werden, der die Interessen der Gläubiger gegenüber der Gesellschaft vertritt. Das Unternehmen schlägt hierfür den ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein vor. Auch wenn Herr Beckstein über ein großes Maß an politischer Erfahrung verfügt, fehlen ihm einschlägige Erfahrungen darin, Interessen von Anleihegläubigern zu vertreten.

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung könnte sich durchaus als taktischer Schachzug erweisen, mit dem verhindert werden soll, dass die Kreditlinie durch die Anleihegläubiger beansprucht wird. Gegebenenfalls wird sich nun die Werthaltigkeit der zugunsten der Anleihegläubiger bestellten Sicherheit an der MS Deutschland zeigen. Ob eine Insolvenz in Eigenverwaltung hier tatsächlich der geeignete Weg ist, ist zumindest fraglich. Die Krux an der Sache ist, dass die bisherige Unternehmensführung weiter an Bord bleibt und lediglich ein Sachwalter und kein Insolvenzverwalter vom Gericht bestellt wird.

Anleihegläubiger, die nicht die Möglichkeit haben, selber an der Veranstaltung teilzunehmen, können sich per E-Mail an unsere Kanzlei für eine Vertretung auf der Gläubigerversammlung registrieren lassen.

Rechtsanwalt Klaus Nieding, der bereits in etlichen prominenten Insolvenzfällen wie der Solar Millennium AG, der WGF AG oder der Windreich GmbH das Amt des gemeinsamen Vertreters von Anleiheinhabern innehat, kandidiert bei der MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH ebenfalls für diese Position, auch wenn er mit den Beschlussvorschlägen der Gesellschaft nicht konform geht. Einen Grund für eine Zinsstundung der im Dezember fälligen Zinsen sah Nieding schon bei der ersten Gläubigerversammlung nicht, da diese über eine Kreditlinie gesichert sind. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Klaus Nieding

Beiträge zum Thema