Insolvenzverfahren der Life Performance GmbH - Anleger sollten bis zum 26. Mai 2015 ihre Forderungen anmelden

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Schlechte Nachrichten für die Vertragspartner der Life Performance GmbH. Mit Beschluss des Amtsgerichts Lörrach vom 01.04.2015, Az.: 8 IN 2/15 wurde leider das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Life Performance GmbH mit Sitz in der Karl-Fürstenberg- Str. 17, 79618 Rheinfelden eröffnet. Als Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Simone Ramminger bestellt. Frau Ramminger muss jetzt die Gesellschaft nach den Regeln der Insolvenzordnung abwickeln.

Der Insolvenzverwalter fordert nunmehr die Gläubiger der Gesellschaft zur Anmeldung ihrer Forderungen bis zum 26. Mai 2015 auf.

„Dies sind keine guten Nachrichten für die betroffenen Anleger, die nunmehr um ihre Investition fürchten müssen. Für Gläubiger im Insolvenzverfahren sind die Chancen der vollständigen Befriedigung nur sehr gering“, referierte Rechtsanwältin Patrycja Mika Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Kapitalanlagen der Life Performance GmbH“. Betroffene Anleger und ihre Familien sind verunsichert und suchen nach Lösungsmöglichkeiten und Hilfe bei der Vorgehensweise zur Meidung weiterer Verluste. Welche Auswirkungen hat diese Entwicklung?

Das Anlagemodel der Life Performance – Änderungen im Kreditwesengesetz?

Die Life Performance GmbH ist eine Tochtergesellschaft der LPH Life Performance Holding AG aus Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Die Anleger sollten mit der Gesellschaft ein partiarisches Darlehen abschließen und dieser als Geldgeber Kapital zur Verfügung stellen. Zahlungen sollten über die Life Performance GmbH und ein Bankkonto bei der HypoVereinsbank in München geleistet werden. Die deutsche Life Performance GmbH hat ihren Sitz in Rheinfelden (Baden). Mitte letzten Jahres informierte diese die Anleger mit einem Rundschreiben darüber, dass eine Änderung im Kreditwesengesetz (KWG) eingetreten sei, weshalb das bisherige Geschäftsmodell nur noch über Banken und zugelassene Institute abgewickelt werden dürfe. Die Life Performance GmbH sah sich dadurch gezwungen, das Geschäftsmodell nicht mehr weiterzuführen und die bisher erfolgten monatlichen Zahlungen einzustellen. „Ist jetzt auch noch mit dem Verlust der eingezahlten Gelder zu rechnen?“, fragen sich die verunsicherten Anleger und suchen nach kompetenter Hilfe zur Sicherung ihres eingezahlten Vermögens, das oftmals als Altersvorsorge dienen sollte.

Chancen für weitere Schadensersatzansprüche?

Wann müssen die Gelder an die betroffenen Anleger zurückgezahlt werden? Welche Hoffnung besteht um Ansprüche geltend zu machen? Rechtsanwalt Dr. Tintemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht weist darauf hin, dass hierbei wahrscheinlich ein Verstoß gegen § 32 KWG seitens der LPH Life Performance Holding AG und vielleicht auch seitens der deutschen Gesellschaft Life Performance GmbH vorliegt. „Damit steigt die Chance von betroffenen Anlegern von den Gesellschaften Schadensersatz fordern zu können. Ins Visier rücken aber auch die Verantwortlichen der Gesellschaften, da § 32 KWG ein Schutzgesetz ist. Eine Haftung für Geschäftsführer und Vorstände ist hier in der Rechtsprechung anerkannt. Zudem hätten die Vermittler, die die Kapitalanlage empfohlen hatten, diese ebenfalls auf wirtschaftliche und juristische Tragfähigkeit hin überprüfen müssen. Hier drängt es sich nahezu auf, dass eine KWG-Erlaubnis notwendig war”, meint Fachanwalt Dr. Tintemann, Partner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB.

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB prüfen nun die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen andere Träger der Gesellschaft geltend zu machen. Rechtsanwältin Patrycja Mika gibt zu bedenken, dass leider langjährige Erfahrungen im Anlegerschutz in ähnlichen Fällen immer wieder bestätigen, dass das übriggebliebene Vermögen im Insolvenzverfahren nicht für die vollständige Befriedigung der Gläubiger ausreicht. „Regelmäßig erhalten die Gläubiger des Insolvenzverfahrens nur wenige Prozent ihrer Forderungssumme. Folglich müssen nach Möglichkeit Ersatzansprüche gegen andere, solvente Rechtsträger geltend gemacht werden“, so die Einschätzung der Rechtsanwältin Mika.

Betroffene Life Performance GmbH-Anleger sollten individuell ihre Möglichkeiten durch einen erfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen, um weiteren Schaden zu vermeiden. Problematisch ist auch, dass offenbar der Staat als Aufsichtsorgan jahrelang rechtswidriges Verhalten hingenommen hat. Weitere Informationen und fairen Rat zum Anlegerschutz unter 030-715 206 70 und kontakt@dr-schulte.de. Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB können auf langjährige Erfahrungen durch die Wahrung der Anlegerinteressen bereits bei verschiedenen Geschädigtengemeinschaften in Bezug auf Unternehmen, die Lebensversicherungen aufgekauft haben, zurückgreifen.

Pressekontakt/ViSdP:

Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB

vertreten durch die Partner

Dr. Thomas Schulte, Dr. Sven Tintemann, Kim Oliver Klevenhagen

Sofortkontakt unter 030 – 22 19 22 010 und dr.schulte@dr-schulte.de

Der Beitrag schildert die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erstellung. Internetpublikationen können nur einen ersten Hinweis geben und keine Rechtsberatung ersetzen.



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