Internationales Privatrecht: Vorschriften werden angepasst

Rechtsgebiet: Zivilrecht
Rechtstipp vom 25.07.2008
(Val) Die deutschen Vorschriften des internationalen Privatrechts müssen an eine EU-Verordnung angepasst werden, die Mitte Januar 2009 in Kraft tritt. Um das Zusammenwirken von gemeinschaftsrechtlichen und nationalen Regelungen klar herauszustellen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/9995) vorgelegt.

Aufgrund der sich abzeichnenden Vergemeinschaftung des internationalen Privatrechts werde der Rechtsanwender in zunehmendem Maße vorrangig gemeinschaftlichrechtliche Regelungen anzuwenden haben, erläutert die Regierung. Um diesen Paradigmenwechsel für jedermann deutlich sichtbar zu machen, solle an die Spitze der Vorschriften für diesen Bereich im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch ein neu gefasster Artikel eingefügt werden, um die Existenz und den Vorrang der gemeinschaftlichen Rechtsakte noch klarer herauszustellen, als dies im geltenden Recht der Fall sei.

Deutscher Bundestag, PM vom 23.07.2008

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