Internet-Systemvertrag mit Euroweb, United Media, Madsack Online-Service GmbH, WESTFALEN-BLATT OnlineService, WN OnlineService abgeschlossen. Kann der Vertrag gekündigt werden?
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Uns liegen zahlreiche Sachverhalte vor, in denen Mandanten einen sog. Internetsystemvertrag mit z.B. Euroweb, United Media, Madsack Online-Service GmbH, WESTFALEN-BLATT OnlineService, WN OnlineService abgeschlossen haben. Die Sachverhalte ähneln sich dabei in zahlreichen Punkten. Vereinbart wir die Erstellung und anschl. Betreuung einer Internetseite eine der o.g. Firmen. Laut der Internetseite https://www.euroweb.de/euroweb-group/ der Euroweb Group sind die vorrannten Firmen Partner Euroweb Group. Weitere Unternehmen bzw. Partner der Euroweb Group sind laut eigener Darstellung der Euroweb Group
- RUHRGEBIETSHELDEN
- YOURRATE
- STYLELANE
- alpenweb
- foodiny
- viscomp Online Marketing
- WEBHUNT3R
- BuisnessFüchse
Die Verträge haben in der Regel eine Vertragslaufzeit von 48 Monaten ($ Jahren) Dabei ist auffällig, dass die Ziffer 48 nicht im Vertrag auftaucht, sondern als Wort „achtundvierzig“ ausgeschrieben wird. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.
Die monatliche Gebühr, welche nach unserer Erfahrung zw. 150 und 450 € netto pro Monat liegt, wird handschriftlich und im Gegensatz zur Gesamtlaufzeit deutlich hervorgehoben. Zudem wird der Monatsbeitrag handschriftlich je nach Einzelvertrag festgelegt. Somit beläuft sich das Gesamtvolumen des Vertrags schnell im fünfstelligen Bereich, d.h. über 10.000,- €.
Dieser Umstand wird von vielen unserer Mandanten erst nach Unterschrift realisiert. Daher ergeben sich folgende Fragen.
Kann der Vertrag vorzeitig beendet werden?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten sich gegen den Abschluss des Vertrages zur Wehr zu setzen. Neben einer Anfechtung oder ggf. auch einem Rücktritt kann der Vertrag auch gekündigt werden.
Kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?
Der „Internet-System-Vertrag“ ist nach der aktuellen Rechtsprechung als Werkvertrag zu qualifizieren. Ein Werkvertrag kann jederzeit gekündigt werden. Ggf. entstehen bei einer vorzeitigen Kündigung jedoch Schadenersatzansprüche, so dass eine solche Kündigung nie ohne anwaltliche Beratung ausgesprochen werden sollte.
Wir bereits oben ausgeführt , haben unsere Anwälte zahlreiche Erfahrungen mit Firmen wie z. B. der Euroweb Internet GmbH und der Madsack Online-Service GmbH & Co. KG sammeln können. In der Regel können wir durch unser Eingreifen eine Schadenminimierung betreiben.
- Rufen Sie uns einfach unverbindlich an.
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- Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen zurück.
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