Internethandelsplattform HandelEU – anwaltliche Unterstützung!
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Seitens der Internethandelsplattform HandelEU wird unter der Domain handeleu.com damit geworben, dass es sich bei der Firma HandelEU um einen vertrauenswürdigen Partner im Bereich des Krypto-, Aktien- und Rohstoffhandels handeln würde. Bei der Firma HandelEU stünde der finanzielle Erfolg im Mittelpunkt.
Die Firma HandelEU bietet im Rahmen ihres Internetauftritts vollautomatische und manuelle Handelsmodi an und wirbt damit, dass sie über einen innovativen Tradings-Bot verfügen würde.
Anleger hätten Zugang zu den globalen Märkten und könnten ihre Trading-Ambitionen auf internationalem Niveau verfolgen.
Wir können Anlegern aus mehreren Gründen nur davon abraten, über die Handelsplattform HandelEU Kapital anzulegen. Gegen eine Anlage bei der Firma HandelEU sprechen eine Vielzahl von Gesichtspunkten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) warnt vor HandelEU
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte am 28.12.2023 eine Pressemitteilung zur Firma HandelEU und stellte in diesem Zusammenhang fest, dass die entsprechende Firma auf ihrer Webseite handeleu.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbietet.
Im Impressum würden die Betreiber den Eindruck erwecken, dass es sich bei HandelEU um ein von der BaFin lizenziertes Unternehmen handelt. Dies ist falsch – so die BaFin.
Die Firma HandelEU und deren Verantwortliche verstoßen folglich gegen das Kreditwesengesetz (KWG) und handeln unerlaubt.
Gegen die Firma und deren Verantwortliche lassen sich deshalb nach § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG Schadensersatzansprüche darstellen.
Hohe Risiken
Darüber hinaus sind die seitens der Firma HandelEU angebotenen Handelsgeschäfte mit extrem hohen Risiken behaftet und können jederzeit im Totalverlust enden.
Kein rechtsverbindliches Impressum
Im Rahmen des Internetauftritts der Firma HandelEU findet sich kein rechtsverbindliches Impressum. Einem Anleger wird nicht mitgeteilt, wer die verantwortlichen Personen der Firma HandelEU bzw. die Vertretungsberechtigten sind.
Niederlassung in Frankfurt am Main?
Im Rahmen ihres Internetauftritts teilte die Firma HandelEU mit, dass sie unter der Adresse: Friedrich Ebert Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main, eine Niederlassung hätte. Überprüft man diese Angaben und führt entsprechende Recherchen durch, so muss man feststellen, dass sich unter der angegebenen Adresse keine Niederlassung der Firma HandelEU befindet.
Weitere Vorgehensweise
Anleger, die seitens der Firma HandelEU keine Auszahlung ihres Guthabens erhalten oder bei Geschäften mit der entsprechenden Plattform Verluste erlitten haben, sollten anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Rechtsanwalt Engelhard von der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner aus München steht Ihnen selbstverständlich jederzeit für Rückfragen unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Bei unserer Kanzlei handelt es sich um eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei, die seit 1995 ausschließlich private Kapitalanleger vertritt. In den letzten Jahren haben wir uns ein umfangreiches Wissen bei der Vertretung von Anlegern gegenüber Onlinehandelsplattformen erworben.
Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.
Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR
Triftstraße 4, 80538 München
info@kanzlei-ebp.de
+49 89 2121660
Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.
Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.
Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.
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