Rechtstipp vom 29.04.2011

Internetrecht: 8.000 Euro-Gerät kann allenfalls irrtümlich für 1 Euro bei eBay angeboten worden sein

Auch wenn ein Kaufvertrag über einen auf der Internetplattform eBay angebotenen Whirlpool im Wert von rund 8.000 Euro an sich wirksam geschlossen wurde, kann er vom Verkäufer wirksam angefochten werden, wenn unzweifelhaft zu erkennen ist, dass das Angebot "Sofort-Kauf-Angebot 1 Euro" irrtümlich abgegeben wurde. Dies um so mehr, wenn sich aus dem Angebot bereits ergibt, dass eine Versteigerung und kein Sofort-Verkauf beabsichtigt war. (Hier war das der Fall, weil der Käufer "nach erfolgreichem Höchstgebotsvertragsabschluss" eine Anzahlung in Höhe von 15 % leisten sollte. Dies, so das Landgericht Köln, zeige deutlich, dass es sich beim Einstellen des Pools um ein "Verklicken" gehandelt habe.) (LG Köln, 18 O 150/10)

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