IQ Vermögensberatung – Vorsicht laut FINMA

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Über die Handelsplattform ivb-holding.com soll für Anleger u. a. ein Handel in Kryptowerten möglich sein.

Auf der Homepage wird damit geworben, dass sich die Gründer von IQ Vermögensberatung vor 12 Jahren auf den Weg machten, um die Art und Weise zu verändern, wie Anleger an den volatilen Währungsmarkt herangehen und sie glaubten daran, eine transparente und zugängliche Handelsumgebung anbieten zu können, die jedem eine Chance auf Erfolg bietet würde.

Auch wird darauf verwiesen, dass die Bedürfnisse der Händler zu verstehen, von größter Bedeutung war und man einem eine hochmoderne Handelsplattformen, einen 24/7-Kundensupport und unschätzbare Bildungsressourcen anbieten würde.

Achtung wegen Warnung der schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA 

Die schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) hat aber die IQ Vermögensberatung auf ihre Warnliste gesetzt.

Die FINMA führt eine Warnliste mit Gesellschaften, die unter Umständen ohne Genehmigung der FINMA Tätigkeiten ausüben.

Bezüglich Unternehmen und Personen, die auf dieser Warnliste stehen, hat die FINMA Untersuchungen wegen unerlaubter Tätigkeiten eingeleitet, konnte den Verdacht jedoch nicht weiter abklären, da die Unternehmen ihrer Auskunftspflicht gegenüber der FINMA nicht nachgekommen sind oder auch falsche Angaben gemacht haben. Außerdem kann eine Aufnahme in die Warnliste erfolgen, wenn die Untersuchungen der FINMA eine immanente, erhebliche Gefährdung von Anlegern durch Anbieter vermuten lassen.

Sonstige Aspekte zur Vorsicht 

Sofern in Deutschland Anlegern ein Handel in Kryptowährungen angeboten wird, kann dies eine Wertpapierdienstleistung nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) darstellen.

Um Wertpapierdienstleistungen legitim in Deutschland betreiben zu können, benötigt ein Anbieter aber eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin). Über eine solche Erlaubnis verfügt die IQ Vermögensberatung nach unserer Kenntnis nicht.

Auch fehlt auf der Internetseite der Plattform ein den deutschen gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Impressum und auch die Warnung der FINMA sollte für Anleger Anlass zur Vorsicht sein.

Möglichkeiten für Anleger der IQ Vermögensberatung 

Soweit Sie über die IQ Vermögensberatung Gelder investiert und Probleme haben, suchen Sie rasch anwaltlichen Rat. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner beantwortet Ihre Fragen und berät Sie zu rechtlichen Möglichkeiten und unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

So kann z. B. für einen Anleger, wenn unerlaubt Wertpapierdienstleistungen in Deutschland offeriert werden, ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG möglich sein.

Auch andere Ansprüche kommen in Betracht.

Handeln Sie insbesondere rasch, wenn Sie keine Auszahlungen von Guthaben erhalten.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 08.05.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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