Ist das Benutzen von Seiten wie Kino.to strafbar?

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Gegen die Betreiber der Seite Kino.to wird ermittelt. Millionen Nutzer dieser Seite stellen sich nun die bange Frage: „Habe ich mich ebenfalls strafbar gemacht und kann gegen mich ermittelt werden?"

In der Sache geht es um Urheberrechtsverletzungen, die durch das Ansehen eines Films im Internet, dem sogenannten Streaming, begangen worden sein könnten. Diese Frage ist jedoch höchst umstritten und noch nicht geklärt. Denn anders als beim Download oder gar der Nutzung einer Tauschbörse, in welcher der Download gleichzeitig auch dazu dient, anderen Nutzern die Datei ebenfalls zur Verfügung zu stellen, findet beim Streaming kein Anbieten oder Speichern statt.

Ermittlungen sind zwar grundsätzlich denkbar, würden wohl in einer Vielzahl von Verfahren aber eingestellt werden, sobald sich nämlich herausstellt, dass kein Handel im gewerblichen Ausmaß vorliegt. Auch ist unklar, ob die Anbieter der Seite oder auch der Filehoster, bei denen die Filme gespeichert waren, die IP-Adressen gespeichert haben, denn nur mittels der IP-Adressen ist eine weitere Verfolgung überhaupt möglich.

Aus diesem Grund richten sich die derzeitigen Ermittlungen auch eher gegen die Betreiber der Seite kino.to und nicht gegen die Vielzahl von Nutzern.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

Telefon: 0341/860 64 15

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