Ist eine Privatperson, die über Online-Marktplätze wie eBay, Etsy, Facebook etc. Waren verkauft, umsatzsteuerpflichtig?

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Wer als Privatperson regelmäßig über die Online Marktplätze wie eBay, Etsy, Facebook etc. Waren verkauft, kann steuerlich als Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG anzusehen sein und hierdurch Umsatzsteuer auf seine Verkäufe schulden.

Diese Frage wird deshalb relevant, da als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bei einer Lieferung und Leistung der Umsatzsteuertatbestand nach § 1 UStG ausgelöst wird. 

Hierdurch muss sowohl die Umsatzsteuer erklärt werden (Achtung! Ansonsten wird der Straftatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht!) als auch ggü. dem Finanzamt abzuführen.

Bei dem Vorliegen der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft, verlagern sich sämtliche erzielten Einnahmen aus der privaten Vermögensebene heraus auf die gewerbliche Vermögensebene (egal ob der Verkäufer hierüber "aktiv" Kenntnis hat oder nicht).

So entschied der Bundesfinanzhof in München, dass beim Verkauf einer Vielzahl von Waren über Jahre hinweg eine "nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit" vorliegen kann, vgl. BFH, Urteil v. 26.04.2012, Az. V R 2/11. Eine solche nachhaltige unternehmerische Tätigkeit richtet sich primär nach dem konkreten Einzelfall. Werden jährlich jedoch (auch als Privatperson) mehrere hundert Auktionen/Verkäufe über ein Online-Portal getätigt, ist die Unternehmereigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG begründet und Umsatzsteuer auszuweisen, zu melden und abzuführen (Urteil vom 12.05.2022, Az.  V R 19/20).



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte rechtliche Materie. Insbesondere ist zu beachten, dass das eine steuerrechtliche Beurteilung über den konkreten Einzelfall zu erfolgen hat. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie daher nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen rund um das Thema Umsatzsteuer zur Verfügung.

Foto(s): Canva.de - Dr. Holger Traub

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