Ist Timber Class noch zu retten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Anleger des Waldfonds Timber Class 1 GmbH & Co. KG werden voraussichtlich bis zum Ende der Fondslaufzeit 2019 keine Ausschüttungen erhalten.

Erfolgreiches Schlichtungsverfahren

Am 16. September 2015 hat die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte einen positiven Schlichtungsspruch beim Bundesverband der privaten Banken wegen Aufklärungsmängeln gegen die Commerzbank erstritten. Dabei wurde festgestellt, dass der Bankberater sichere Altersvorsorge und Kapitalerhalt versprochen und nicht auf die komplizierte Funktion und die vielfachen Risiken der hoch spekulativen Beteiligung und die Vergütung für die Bank hingewiesen hat. Der zu spät überreichte Verkaufsprospekt konnte diese Mängel nicht heilen.

Waldinvestment in USA

Bis Mitte 2009 haben sich etwa 3.400 Anleger mit dem Fonds Timber Class 1 GmbH & Co. KG an dem Erwerb und der Bewirtschaftung von Waldflächen in den USA beteiligt. Die als lukrativ angepriesene Anlage wurde überwiegend durch die Commerzbank angeboten und verkauft.

Voraussichtlich keine Gewinne

Inzwischen steht fest, dass der Fonds seit Jahren keine Gewinne aus dem laufenden Betrieb einfährt. Laut Mitteilung der Fondsgesellschaft muss der Fonds ab 2015 Darlehen in Millionenhöhe zurückzahlen. Dies kann vermutlich nur durch einen Verkauf der Waldflächen geschehen, was den Bestand und damit auch den Gewinn des Fonds schmälert. Vor diesem Hintergrund haben uns besorgte Anleger mit der Prüfung der Investition beauftragt.

Prospekt- und Beratungsfehler

Ein von der Kanzlei in Auftrag gegebenes Kurzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Prospekt fehlerhaft war.

Darüber hinaus sind viele Anleger nicht über den Charakter der Anlage als hochriskante Unternehmensbeteiligung mit einem Totalverlustrisiko informiert worden. Auch über die hohen Kosten ist in der Regel nicht aufgeklärt worden. Nicht bekannt ist vielen Anlegern auch, dass sie die Anlage nicht ohne weiteres kündigen können. Regelmäßig fehlt auch die Information über die konkreten Abwicklungsmodalitäten. So wissen viele nicht, dass am Ende der Laufzeit nicht das eingezahlte Geld zurückfließt, sondern ein Auseinandersetzungsguthaben ermittelt wird, das schlimmstenfalls bei Null liegen kann.

In der Ausgabe von Finanztest 10/2015 wird unter „Geschlossene Fonds: Die schlimme Bilanz einer Branche” das Augenmerk auf geschlossene Fonds gelenkt. Wörtlich heißt es: „Statt Gewinnen bescherten Beteiligungen an Immobilien, Schiffen, Umwelt- und Medienfonds Anlegern Milliardenverluste”.

Schadensersatz verlangen

Die Kanzlei sieht gute Chancen, gegen Berater und Banken Schadensersatzansprüche geltend zu machen. JACKWERTH Rechtsanwälte empfiehlt den Anlegern daher, ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Da möglicherweise zum 31.12.2015 Verjährung droht, sollten sich Anleger schnell entscheiden.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechts- und Fachanwältin Angelika Jackwerth

Beiträge zum Thema