Rechtsgebiet:
Jagdrecht
Rechtstipp vom
31.03.2009
Ein Jäger, der innerhalb seines Reviers bereits ein (mehrgeschossiges) Jagdhaus gebaut hat, kann nicht durchsetzen, dass ihm eine Erlaubnis für den Bau eines separaten Kühlhauses zu erteilen ist. Das gelte auch dann, wenn europäische lebensmittelhygienische Vorschriften vorschreiben, dass Jäger das erlegte Wild unmittelbar nach dem tödlichen Schuss einwandfrei zu versorgen und demnach auch zu kühlen haben. Dem Verwaltungsgericht Karlsruhe erschloss sich nicht, warum er nicht einen Teil des Jagdhauses dazu umbauen oder - falls, wie behauptet, die Menge an Geschossenem in Phasen der Drückjagden zu groß sei - ein Kühlhaus in einem nicht wesentlich weiter entfernten Gewerbegebiet nutzen könne. Das Gebot "zur größtmöglichen Schonung des Außenbereichs" sei von der Kommune zu befolgen. (AZ: 5 K 807/08)
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