Rechtsgebiet:
Jagdrecht
Rechtstipp vom
16.04.2009
Ein Jäger darf in seinem Kraftfahrzeug auf einer öffentlichen Straße keine geladene Waffe liegen haben - auch dann nicht, wenn der Weg durch das Revier führt. Hier gegen einen Waffenbesitzer vom Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, der zu 40 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt wurde, weil er seine Waffe nicht gesichert hatte. Sein Argument, er sei auf dem Weg zu einem Wildfütterungsplatz gewesen, wurde vom Gericht zurückgewiesen: Er könne sich damit nicht auf eine "erlaubte Jagdausübung" berufe
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