Jagdhund beißt Frau: Einstufung als gefährlicher Hund rechtens

Rechtsgebiete: Recht rund ums Tier, Jagdrecht
Rechtstipp vom 09.10.2009
(Val) Greift ein Jagdhund zielgerichtet einen Menschen an, so darf die zuständige Verbandsgemeinde ihn als gefährlich einstufen, auch wenn der Hund negative Erfahrungen im Welpenalter gemacht hat. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz in einem Eilverfahren entschieden.

Der Hund war über den Vorgartenzaun auf die Straße gesprungen und hatte dort eine Frau in den Unterarm gebissen. Die Wunde musste im Krankenhaus genäht werden und erforderte eine längere ärztliche Behandlung. Aufgrund dieses Vorfalls stellte die zuständige Verbandsgemeinde fest, dass der Hund ein gefährlicher Hund im Sinne des Landesgesetzes über gefährliche Hunde sei. Außerdem ordnete sie den Sofortvollzug des Bescheides an.

Da die Feststellung, dass ein Hund gefährlich ist, verschiedene Verpflichtungen bei der Hundehaltung zur Folge hat, wie zum Beispiel den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Kennzeichnung des Hundes durch einen elektronisch lesbaren Chip sowie eine Anlein- und Maulkorbpflicht, wandte sich seine Halterin gegen den Sofortvollzug des Bescheides.

Sie wandte ein, dass der Hund der Geschädigten ihren Hund im Welpenalter gebissen habe. Seitdem empfinde dieser die Geschädigte und ihren Hund als bedrohlich. Ihr Hund habe die Geschädigte zunächst nur angebellt und sei erst über den Zaun gesprungen, als er durch deren hysterische Hilferufe an den früheren Beißvorfall erinnert worden sei, bei dem die Geschädigte ihren eigenen Hund angeschrieen habe. In Erinnerung an diesen Beißvorfall habe ihr Hund lediglich einem erneuten Negativerlebnis vorbeugen wollen.

Die Richter lehnten Eilrechtsschutz zugunsten der Hundehalterin dennoch ab. Der Hund gelte als gefährlicher Hund, da er sich als bissig erwiesen habe. Die Geschädigte habe auch nicht ansatzweise ein Verhalten gezeigt, das den Angriff des Hundes provoziert habe. Vielmehr sei dieser zielgerichtet und in Angriffshaltung auf die Geschädigte zugestürzt. Dies könne auch keineswegs durch die behaupteten negativen Erfahrungen des Tiers im Welpenalter gerechtfertigt werden.

Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 02.10.2009, 1 L 825/09.MZ

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