Jagdschein: Verlängerung kann auch noch zehn Jahre nach einer Straftat ausgeschlossen sein

Rechtsgebiete: Jagdrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht
Rechtstipp vom 23.07.2010
Ein Bauunternehmer, der wegen Beihilfe zur Untreue seit Februar 2007 rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, ist mit seiner Klage auf Verlängerung seines Jagdscheines gescheitert. Der Kläger gelte wegen seiner strafgerichtlichen Verurteilung für die Dauer von zehn Jahren nach Rechtskraft des Strafurteils kraft Gesetzes als im jagd- und waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig, betont das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf. Hieran ändere auch die Tatsache nichts, dass zwischen der letzten vom Kläger begangenen Straftat im Jahr 1996 und der Entscheidung der Behörde über seinen Verlängerungsantrag mehr als zehn Jahre vergangen seien.

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2010, 15 K 3959/09

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