Jemand hat mir Geld geschenkt und will es jetzt zurück! Darlehensvertrag vs. Schenkungsvertrag?

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Geschenk, Leihe und Darlehen: Können Geld-Geschenke im Einzelfall zurückgefordert werden? Was ist zu tun, wenn das Geld nur geliehen war?  


Wiederholen ist gestohlen? Wie können Oma und Opa beweisen, dass sie ihrem Enkel Geld nur leihweise überlassen haben und es kein Geschenk war? Oder wie ist zu beweisen, dass ein Geschenk eben als Geschenk gedacht war und nicht zurückgezahlt werden sollte?


I. Das Geschenk, die Leihe und das Darlehen - Kann ich das Geld zurückverlangen?

Regelmäßig wird Geld verschenkt, verliehen oder als Darlehen gewährt. Sehr oft wird zwischen zwei Personen keine schriftliche Vereinbarung geschlossen. Wird Geld in bar übergeben, so ist es oft schon schwierig zu beweisen, ob überhaupt Geld übergeben wurde. Wurde Geld von Konto zu Konto überwiesen, so ist es oft schwierig, die zugrunde liegende Vereinbarung zu beweisen. Es ist dann zu klären, was zwischen zwei Personen vereinbart wurde. Es ist also durchaus sinnvoll, wichtige Verträge schriftlich festzuhalten, um später beweisen zu können, was vereinbart wurde. Leihe, Darlehen oder Geschenk?

1. Das Geschenk

Eine Schenkung ist dann eine Schenkung, wenn die Parteien darüber einig sind, dass eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, unentgeltlich erfolgt. Vereinfacht gesagt: Wer ohne Gegenleistung zu fordern eine Sache oder Geld zuwendet, der schenkt.

2. Die Leihe

Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten. Nach Ende des Leihvertrags ist die Sache zurückzugeben.

3. Das Darlehen

Anders als die Leihe ist ein Darlehen nicht unentgeltlich. Auch ist nicht dieselbe Sache oder dasselbe Geld zurückzugeben. Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.


II. Das Problem mit der Schenkung oder der "Leihe" von Geld

Es kommt in der Praxis oft vor, dass Gelder zwischen Personen verschoben werden. Wenn es nach einer Transaktion von Geld, also zum Beispiel einer Zahlung von Konto zu Konto, zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien kommt, kann dies zu einem Rechtsstreit führen. Wenn die Beteiligten sich nicht mehr verstehen, wird dann das Geld zurückgefordert.

Oft ist es für den Empfänger eines Geschenkes schwer nachzuweisen, dass es sich bei dem Geld um eine Schenkung handelt. Eine Schenkung ist, mit wenigen Ausnahmen, nicht zurückzuzahlen. Ein Darlehen muss nach Fälligkeit zurückgezahlt werden. In der Praxis kommt es regelmäßig zu Schenkungen. 

Umgekehrt kommt es teils bei Darlehen im Familienkreis oder unter Freunden zu Problemen. Dann wird behauptet, es sei kein Darlehen vereinbart worden. Das Geld war doch ein Geschenk! Wenn Geld nur leihweise bzw. als Darlehen ausgezahlt wurde und der Darlehensnehmer behauptet, es handele sich um ein Geschenk, muss die Vereinbarung des Darlehens im Regelfall bewiesen werden.


III. Praxistipp bei Schenkungen von Geld

Wenn Sie ein ähnliches Problem haben, sollten Sie nicht die Tücken des Prozessrechts verkennen. Behaupten zwei Streitende Gegenteiliges, so sind die bestrittenen Tatsachen jeweils zu beweisen. Wird in einem Zivilprozess etwas übersehen, kann der Prozess allein deshalb verloren gehen, auch wenn man sich im Recht sieht. Daher sollte man sich überlegen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der die prozessualen Risiken besser überschauen kann.

Sollten Sie ein ähnliches Problem haben, bieten wir eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir prüfen unverbindlich, ob Sie im Recht sind, ob ihre Ansprüche durchsetzbar sind und klären Sie über Risiken auf.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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