Jetzt noch fristgerecht Immobiliendarlehen mit der Commerzbank ablösen!

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Rechtsprechung des BGH äußerst verbraucherfreundlich – Darlehensnehmer haben noch bis Mitte des Jahres die Chance, vom Zinsniveau zu profitieren

Wer sich aktuell Geld für die Immobilienfinanzierung leihen will, zahlt für eine Laufzeit von zehn Jahren im Schnitt 2 % Zinsen. Wer aber beispielweise vor fünf Jahren einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat, zahlt durchschnittlich mehr als 4,5 % Zinsen für sein Darlehen. Vom heutigen Standpunkt gesehen ist das ärgerlich.

Doch Darlehensnehmern, die an alte Verträge mit Kreditinstituten wie der Commerzbank gebunden sind, bietet sich aktuell eine Ausstiegsmöglichkeit: Das fortbestehende Widerrufsrecht. Dieses besteht in vielen Fällen trotz jahrelanger Vertragslaufzeit fort. Schätzungen zufolge sind rund 80% der in Deutschland seit dem 1. November 2002 ausgegebenen Belehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen fehlerhaft und die Verträge damit potentiell widerrufbar.

Gerichtlich festgestellt wurden zahlreiche Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben in den Belehrungen. Diese seien damit teilweise nicht geeignet den Kunden ausreichend zu informieren und über sein Widerrufsrecht aufzuklären.

Konsequenz ist die Ungültigkeit der Belehrung und ein Fortbestand des gesetzlichen Widerrufsrechts. In Zeiten historisch attraktiver Zinssätze an den Geldmärkten durchaus ein Glücksgriff. Darlehensnehmer können ihren Vertrag ohne teure Strafzahlung vorzeitig verlassen und zu aktuellen Konditionen umschulden. Hier sind tausende Euro an Zinsersparnis drin! Und auch wer sein Darlehen bereits gekündigt und die teure Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, kann diese zurückfordern. Aufgrund Fehlerhaftigkeit seiner Belehrung.

Drastische Verkürzung von Verbraucherrechten – Gesetzesänderung verkürzt Zeitfenster für den Widerruf

Eine kürzlich auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung kassiert das nach bisheriger Rechtslage zeitlich unbegrenzt auszuübende Widerrufsrecht und verkürzt das verbleibende Zeitfenster auf nur ein paar Monate. Zum Stichtag 21. Juni 2016 erlischt das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträgen. Offensichtlich hat die Politik dem wachsenden Druck der Finanzlobby stattgegeben, die sich durch das ewige Widerrufsrecht gefährdet sah. Begründet wird die Änderung mit zu gewährleistender Rechtssicherheit, faktisch wird hier massiv in Verbraucherrechte eingegriffen.

Fehler in Immobiliendarlehensverträgen der Commerzbank könnten auch für Sie noch einen attraktiven Ausstieg und eine Umschuldung zu attraktiven Konditionen möglich machen!

Uns vorliegende Widerrufsbelehrungen der Commerzbank enthalten vermehrt Fehler, die zur Ungültigkeit der gesamten Belehrung führen können. Darlehensnehmer können möglicherweise noch widerrufen. Eine umfassende Prüfung durch unsere Experten bleibt jedoch stets abzuwarten. Im Folgenden werden einige Fehler der Verträge dargestellt.

Formulare der Commerzbank – einseitige Bestimmungen zur Rückgewährpflicht nach Widerruf

Die Commerzbank spricht in ihren Formularen die Pflicht des Darlehensnehmers an, nach einem Widerruf alle erhaltenen Zahlungen, namentlich also die Darlehenssumme, binnen 30 Tagen zurückzugewähren. Diese Darstellung entspricht zwar der Rechtslage, ist aber so noch nicht vollständig. Um umfassend zu informieren hätte auch darauf hingewiesen werden müssen, dass auch die Commerzbank selbst im Widerrufsfall binnen 30 Tagen alle vom Kunden erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten hat. Ein solcher Hinweis kann mit Blick auf das gesetzliche Erfordernis der Vollständigkeit der Belehrungen nicht entbehrlich sein. Vielmehr ist er für das Verständnis des Kunden unerlässlich. Diesem entsteht ansonsten ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Rechtslage, er muss davon ausgehen, die Bank unterliege gerade keiner Frist zur Rückgewähr.

Widerruf Ihres Immobiliendarlehensvertrags durch unsere Experten – Werdermann von Rüden Rechtsanwälte

Unsere erfahrenen Widerrufsexperten prüfen die Widerrufbarkeit Ihres Vertrags und beraten Sie gerne in alle Fragen rund um den Widerruf. Kontaktieren Sie uns zeitnah! Zum Widerruf verbleibt aufgrund der oben dargestellten Gesetzesänderung nicht mehr viel Zeit. Durch eine gezielte und umfassende, vor allem jedoch schnelle und ergebnisorientierte Beratung unsererseits, wird es jedoch kein Problem werden, noch rechtzeitig zu widerrufen.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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