Jugendamtsurkunden binden den Unterhaltsverpflichteten

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Jugendamtsurkunden binden den Unterhaltsverpflichteten

Lange Zeit war es in der Rechtsprechung umstritten, ob eine Urkunde, die zugunsten eines minderjährigen Kindes vor dem Jugendamt ohne Absprache mit dem Unterhaltsberechtigten bzw. dessen gesetzlichen Vertreter abgeschlossen wurde, vorbehaltlos abgeändert werden kann. Der Bundesgerichtshof hat nun in seiner Entscheidung vom 04.05.2011 (Az.: XII ZR 70/2009) festgestellt, dass dies nicht ohne weiteres ginge. In der Errichtung der Urkunde liege zugleich ein selbständiges Schuldanerkenntnis. Folge hieraus sei, dass solche Urkunden nur dann nachträglich verändert werden können, wenn sich entweder eine tatsächliche oder eine rechtliche Veränderung ergibt.

Daraus können sich für den Unterhaltsschuldner Probleme ergeben. Will er später eine Abänderung der Urkunde erreichen, muss er nachweisen, welches Einkommen der Urkunde zugrunde gelegt wurde. Das ist insoweit kompliziert, als dass die Urkunde selbst überhaupt keine Aussage darüber trifft, von welchen Grundlagen bei der Berechnung ausgegangen wurde.

Vielfach geht der Ermittlung des Unterhaltes aber eine Berechnung des Einkommens voraus, die in gesonderten Schreiben festgehalten wird. Es ist daher für den Unterhaltsschuldner sehr wichtig, nicht nur die Urkunde, sondern auch die Schreiben zur Einkommensermittlung aufzuheben. Sollte es so etwas nicht geben, empfiehlt es sich, während der Errichtung der Urkunde von den Mitarbeitern des Jugendamtes bestätigen zu lassen, welche Daten maßgeblich für die Errichtung der Urkunde waren.

Besonders wichtig ist dies in den Fällen, in denen ein arbeitsloser Unterhaltschuldner zur Zahlung des Unterhaltes aufgrund der Festlegung eines fiktiven Einkommens verpflichtet wird. Findet er später eine Arbeit, die diesem fiktiven Lohn nicht entspricht, hat er einen Anspruch auf Abänderung, wenn er die Höhe des fiktiven Einkommens belegen kann. Auch hier sollte dringend darauf geachtet werden, dass ein Schreiben über den fiktiven Lohn erstellt wird.


Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer

Fachanwältin für Familienrecht

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