In einem beim LG Dresden anhängigen Strafverfahren war RA PD Dr. Endrik Wilhelm mit einer Verfassungsbeschwerde betreffend seinen in Untersuchungshaft befindlichen Mandanten erfolgreich und konnte auf diese Weise im Ergebnis seine Freilassung bewirken. Der Mandant befand sich wegen des Verdachts des 9-fachen Drogenhandels in nicht geringer Menge seit 11 Monaten in Untersuchungshaft, nachdem er wegen dieser Delikte vor einem Jahr in Spanien festgenommen worden war. Mit Beschluss vom 25. Februar 2009 hob der Sächsische Verfassungsgerichtshof eine Haftfortdauerentscheidung des OLG Dresden auf und beauftragte das OLG mit der Prüfung, ob die Justizverwaltung der die Ursache der Verzögerung bildenden Überlastung der Großen Strafkammern beim LG Dresden hinreichend und rechtzeitig entgegen gewirkt habe. Im Rahmen der sich anschließenden Überprüfung konnte das LG Dresden nicht darlegen, sich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben hinreichend um die Entlastung der Strafkammern bemüht zu haben. Das OLG Dresden hob den Haftbefehl deshalb mit Beschluss vom 25. März 2009 auf. Der Mandant erschien gleichwohl zu den zu diesem Zeitpunkt noch verbliebenen zwei Verhandlungstagen (von insgesamt acht) und wurde am 29. März 2009 zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Er befindet sich bis zur Rechtskraft des Urteils auf freiem Fuß.

RA Priv. Doz. Dr. Endrik Wilhelm
Fachanwalt für Strafrecht,
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