Kaiser Invest Trade – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Internethandelsplattform Kaiser Invest Trade bietet unter der Domain kaiser-investrade.com verschiedenste Handelsgeschäfte an. Laut dem Internetauftritt der Firma Kaiser Invest Trade würde man über die Firma Kaiser Invest Trade Zugang zu vielen lukrativen Gelegenheiten der globalen Finanzmärkte erhalten. Anleger könnten mit Kryptowährungen und mit CFDs auf Währungen, Aktien, Rohstoffen und Indizes, traden.

Auch der Handel mit Devisen (Forex) wäre möglich.

Jedoch wird von Investitionen über diese Plattform abgeraten, da wichtige Informationen wie ein rechtsverbindliches Impressum, Angaben zur Gesellschaftsform und zum Firmensitz fehlen.

Darüber hinaus sind auch die Angaben auf der Homepage zu einem Sitz der Firma Kaiser Invest Trade bzw. zu einer Niederlassung äußerst spärlich und letztlich nicht vorhanden. Es heißt lediglich, dass die Büroräume in London / Großbritannien wären, wobei als Kontaktmöglichkeit eine englische Telefonnummer und die Emailadresse: support@kaiser-investrade.com angegeben werden.

Eine genaue Anschrift findet sich jedoch nicht.

Im Übrigen liegt auch keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Firma Kaiser Invest Trade vor, die vorgenannten Handelsgeschäfte über die Handelsplattform anzubieten und für deutsche Anleger abzuwickeln. Die Firma Kaiser Invest Trade handelt folglich unreguliert und verstößt damit gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Dies ist auch strafrechtlich relevant. Gemäß § 54 KWG müssen die Verantwortlichen der Firma Kaiser Invest Trade sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen, da sie ungenehmigt agieren.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform Kaiser Invest Trade investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.


Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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