Rechtstipp vom 14.08.2012

KanAm Grundinvest - offener Immobilienfonds hatte seit 2006 immer wieder Liquiditätsprobleme

Fachanwälte setzen Schadensersatz für Anleger durch.

Das Ende des in Liquidation befindlichen offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest kommt für Branchenkenner nicht überraschend. Auch wenn er zu den größten offenen Immobilienfonds gehörte, befand er sich seit Anfang 2006 immer wieder in Liquiditätsschwierigkeiten. „Auf diesen Umstand hätten die Anleger in der Beratung ausdrücklich hingewiesen werden müssen" stellt Anlegeranwalt Mathias Nittel fest. Der bundesweit tätige Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat von zahlreichen Anlegern des KanAm Grundinvest erfahren, dass gerade über diesen so wichtigen Umstand in keiner Anlageberatung gesprochen wurde. „Die Berater von Sparkassen und Volksbanken haben dieses Thema grundsätzlich ausgespart und ihre Kunden nicht darüber informiert, dass der Fonds bereits Anfang 2006 erstmalig die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte. Offensichtlich", so Anwalt Nittel, „hat man hier die Interessen der Anleger an einer sicheren Anlage dem eigenen Provisionsinteresse geopfert!"

Aber auch über dieses Provisionsinteresse wurde in den Beratungen regelmäßig nicht gesprochen. Hintergrund ist, das die Sparkassen und Volksbanken für die erfolgreiche Vermittlung von Anteilen am KanAm Grundinvest nicht nur das Agio in Höhe von 5% als Provision - sogenanntes kick-back -, sondern darüber hinaus auch noch laufende Bestandsprovisionen erhalten haben. Rechtsanwalt Alexander Meyer, der bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht geschädigte KanAm-Anleger betreut: „Keiner unserer Mandanten wurde von seiner Sparkasse oder Volksbank auf diese Provisionen ausdrücklich hingewiesen." Die Folge der unterlassenen Aufklärung: Nach der kick-back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schulden die beratenden Banken und Sparkassen Schadensersatz.

Möchten auch Sie wissen, ob Sie als Anleger des KanAm Grundinvest Chancen haben, Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung zu bekommen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Alexander Meyer

info@nittel.co

Heidelberg:

Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg

Tel.: 06221 915770 | Fax: 06221 9157729

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Berlin:

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Tel.: 030 95999280  |  Fax: 030 95999279

Mehr Informationen für Anleger des KanAm Grundinvest: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/kanam-grundinvest-wird-aufgeloest-fachanwaelte-helfen-anlegern.html.

Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter www.nittel.co oder www.schiffsfonds-anleger.de.


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