Kann ich meinen Darlehensvertrag auch heute noch widerrufen?

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Viele Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen über Immobilienfinanzierungen sind fehlerhaft, vor allem in der Zeit zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010, davor und danach u.U. auch (unter besonderen Voraussetzungen).

Dann beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Darlehnsnehmer kann auch heute noch seinen Vertrag widerrufen mit der Folge der Rückabwicklung aller geleisteten Zahlungen und Freigabe der Sicherheiten. Man spricht auch vom sog. “ewigen” Widerrufsrecht, weil die Widerrufsfrist bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung noch nicht zu laufen begonnen hat.

Auch wenn sehr viele Belehrungen über das Widerrufsrecht in den Darlehensverträgen fehlerhaft sind, bedeutet dies noch nicht automatisch, dass alle betroffenen Darlehensverträge auch tatsächlich mit Erfolgsaussicht widerrufen werden können.

Denn in einigen Fällen kann sich die Bank auf Vertrauensschutz berufen trotz eines Fehlers in ihrer Widerrufsbelehrung oder es greifen ausnahmsweise Gesichtspunkte der Verwirkung des Widerrufsrechts oder der unzulässigen Rechtsausübung ein.

Aus diesen Gründen sollten Betroffene und interessierte Rechtssuchende ihre Verträge von einem spezialisierten Fachanwalt für Bankrecht prüfen lassen, der in diesem Bereich über Erfahrung verfügt.

Rechtsanwalt Gregor Ziegler, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, hat mittlerweile eine große Anzahl Widerrufsbelehrungen einer Vielzahl von Kreditinstituten überprüft und führt für seine Mandanten viele außergerichtliche und gerichtliche Verfahren auf Rückabwicklung der Darlehensverträge. Er ist bei Finanztest gelistet als Rechtsanwalt mit Erfahrung in diesem Bereich.

Eine Einschätzung Ihrer Widerrufsbelehrung erhalten Sie nach vorheriger Zusendung der Darlehnsvertragsunterlagen unter Beifügung Ihrer Kontaktdaten.

Gregor Ziegler, Duisburg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

 



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