Kann man Schadenersatz von einem Mieter wegen starkem Rauchen in der Mietwohnung verlangen?

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Starkes Rauchen in der Wohnung kann teuer werden

Wer während der Mietzeit in der Wohnung sehr stark geraucht hat, kann am Ende eine böse Überraschung erleben, selbst wenn beim Auszug keine Renovierung geschuldet sein sollte. Wenn nämlich die Vergilbungen an Wänden, Decken, Türen und Fenstern nicht durch einfache Renovierungsarbeiten beseitigt werden können,  ist der Mieter zum Schadensersatz verpflichtet.

Das Amtsgericht Brandenburg gestand dem Vermieter solchen Schadensersatz zu, weil Türrahmen, Türblätter und Türzargen bei Beendigung des Mietverhältnisses stark vergilbt waren und das Mietverhältnis nur ein Jahr bestanden hatte. Die Verfärbungen waren nur nach vorherigem Abschleifen mit mehrmaligem Anstrich zu beseitigen.

Warum wurde vom Gericht so entschieden?

Das Amtsgericht entschied, dass exzessives Rauchen in einer Mietwohnung über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht und ein rauchender Mieter für die durch Rauchen eingetretene Verschlechterungen seiner Mietwohnung Schadensersatz leisten muss, wenn dadurch besondere Beseitigungsarbeiten notwendig sind. Wegen der starken Vergilbung von Türblättern und Türzargen war zunächst Reinigung, dann Abschleifen und dann noch nach einem Voranstrich ein Lackanstrich erforderlich. Die Kosten für diese teure Renovierung musste der Mieter ersetzen (AG Brandenburg, Urteil vom 14.06.2019, Az. 31 C 249/17).

Der Bundesgerichtshof hatte einen ganz ähnlichen Fall zu beurteilen (Urteil vom 18.03.2015, Az. VIII ZR 242/13).

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