Kanzlei Die Patenterie GbR für die Kamindoktor International GmbH wegen Nutzung von Produktbildern

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Abmahnung der Kanzlei Die Patenterie GbR Patent- und Rechtsanwaltssozietät im Auftrag der Kamindoktor International GmbH aus Bamberg wegen unberechtigter Nutzung von Produktbildern.

Die Kanzlei Die Patenterie vertritt die Interessen der Kamindoktor International GmbH, welche online als Fachhändler u. a. für Kaminkassetten auftritt. Die Kanzlei Die Patenterie verschickte für diese gerade eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, welche sich an einen unternehmerischen Händler richtet, der ebenfalls online auftritt und die gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben nicht erfüllt.

Der Betroffene betreibt ebenfalls einen Online-Handel für Kaminöfen. Nun sei festgestellt worden, dass er Bilder aus dem Shop der Kamindoktor International GmbH heruntergeladen und in seinem eigenen Shop eingebaut hat, ohne hierzu berechtigt zu sein. Die ausschließlichen Nutzungsrechte lägen bei der Kamindoktor International GmbH, sodass die Nutzung eine Urheberrechtsverletzung i.S.d. 19 a UrhG darstelle.

Die Kanzlei Die Patenterie verlangt für diesen Verstoß gegen das Urheberrecht vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Ein vorformuliertes Schreiben ist zu diesem Zwecke bereits beigefügt. Auch wird Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung auf Grundlage der Lizenz-Analogie gefordert. Des Weiteren wird von dem Betroffenen Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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