Rechtstipp vom 20.10.2011

Kartellrecht: Millionenstrafen gegen Bildschirmglas-Hersteller

Die Europäische Kommission hat Hersteller von CRT-Glas für Bildschirme in einem Vergleich mit Kartellstrafen von insgesamt 128 Millionen Euro belegt. Darunter ist auch die deutsche Schott AG, die 40,4 Millionen Euro Strafe zahlen muss.

Einer Tochter von Samsung wurde wegen der Kronzeugenregelung die Strafe erlassen. Nippon Electric muss 43,2 Millionen Euro zahlen, die japanische Asahi Glass 45,1 Millionen.

Die Unternehmen hatten von Februar 1999 bis Dezember 2004 Preise verbotenerweise abgesprochen.

Europäische Kommission, PM vom 19.10.2011

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