Die Webasto AG darf die Cabrio-Dachsystemsparte der Edscha AG übernehmen. Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die Übernahme im Hauptprüfverfahren freigegeben. Es sei nicht zu erwarten, dass der Zusammenschluss zu einer Beschränkung der Wettbewerbsverhältnisse führe. Einen weiteren Zusammenschluss auf dem Markt für die Entwicklung und Produktion von Cabrio-Dachsystemen stuft das BKartA gegenwärtig aber als wettbewerblich bedenklich ein.
Webasto ist eine Zuliefererin der Automobilindustrie mit den Schwerpunkten Heiz-, Kühl- und Lüftungssysteme sowie Dach- und Karosseriesysteme. Ihr Jahresumsatz beträgt rund 1,6 Milliarden Euro weltweit. Edscha ist ebenfalls eine Kfz-Zuliefererin mit den Geschäftsbereichen Karosserieprodukte/Scharniersysteme sowie Cabrio-Dachsysteme. Das Unternehmen befindet sich seit Februar 2009 in der Insolvenzverwaltung.
Der jetzt freigegebene Zusammenschluss betrifft den europäischen Markt für die Entwicklung und Produktion von Cabrio-Dachsystemen. Neben Webasto und Edscha sind laut BKartA mit der Magna Car Top Systems GmbH und der der Karmann GmbH i.I. europaweit insgesamt vier Anbieter aktiv. Die europäischen Automobilhersteller haben die Eigenfertigung in den letzten Jahren wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt. Sie schreiben ihre Entwicklungs- und Produktionsaufträge für neue Cabrio-Modelle aus und vergeben danach den Auftrag für die gesamte Laufzeit des Modells an einen Hersteller (single sourcing). Die Marktanteile der vier Unternehmen liegen jeweils zwischen 20 und 30 Prozent. Trotz dieser bereits hohen Konzentration haben die Ermittlungen des Kartellamtes keinen Hinweis auf ein abgestimmtes Verhalten der Unternehmen ergeben. Es bestehe derzeit Wettbewerb in dem Vierer-Oligopol, so die Behörde.
Das Bundeskartellamt hat die Ausschreibungsverfahren der Automobilhersteller analysiert. Danach beteiligten sich daran regelmäßig nur drei Unternehmen. Vor dem Hintergrund, dass sich aus den bestehenden Wettbewerbsverhältnisse keine Hinweise auf Kollusion innerhalb des Oligopols ergeben, erwartet das BKartA, dass sich daran auch bei einer Verengung des Marktes auf drei Anbieter nichts ändert.
Es weist zudem darauf hin, dass Webasto und Edscha nicht zu den engsten Wettbewerbern auf dem Markt zählten. Darüber hinaus habe sich der von Webasto ausgehende Wettbewerbsdruck in den letzten Jahren deutlich abgeschwächt.
Bundeskartellamt, PM vom 23.12.2009
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