Rechtstipp vom 10.06.2011

Kartellrecht/Verfassungsrecht: Auf Geldbußen dürfen keine Zinsen berechnet werden

Das Oberlandesgericht (OLG)Düsseldorf hält die im Gesetz vorgesehene Verzinsung von Kartell-Geldbußen für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. In dem Verfahren geht es um 16 Versicherungsunternehmen und deren Vorstände, die wegen unzulässiger Kartellabsprachen mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt 150 Mio. Euro belegt worden waren. Ein Versicherungsunternehmen hatte gegen seine Inanspruchnahme Einspruch eingelegt, diesen aber später zurückgenommen. Die vom Bundeskartellamt verlangten Zinsen in Höhe von 1,7 Mio. Euro hält das OLG nicht für rechtens. Geldbußen aus anderen Rechtsbereichen, etwa dem Straßenverkehrsrecht würden nicht verzinst. Ferner gelte die Zinspflicht nur für juristische Personen. Schließlich würden ebenfalls keine Zinsen fällig, wenn ein Gericht die Geldbuße bestätige - was direkt dazu "auffordere, Einspruch einzulegen, um sich dann durch ein gerichtliches Urteil - zinsfrei - zu einer Geldbuße verurteilen zu lassen. (OLG Düsseldorf, 1 Kart 1/11 OWi)

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