Die katholische Kirche darf sich «christlich» nennen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Freiburg, mit dem eine gegen das Erzbistum Freiburg gerichtete Klage, die die Vorstände der Glaubensgemeinschaft «Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit» erhoben hatten, erfolglos war. Die Kläger hatten im Wesentlichen argumentiert, das Verhalten der katholischen Kirche stehe im Widerspruch zur Lehre Jesus Christus. Sie sei daher nicht berechtigt, sich weiter «christlich» zu nennen.
Das VG wies die Klage als unzulässig ab. Zu Gunsten der Kläger werde zwar davon ausgegangen, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sei. Es fehle jedoch an der erforderlichen Klagebefugnis, weil nicht ersichtlich sei, dass die Verwendung der Bezeichnung «christlich» durch die katholische Kirche die Kläger in eigenen Rechten verletzen könnte. Es könne zudem offen bleiben, ob ein von den Klägern behauptetes «postmortales Persönlichkeitsrecht» von Jesus Christus bestehe. Denn jedenfalls seien sie nicht zu dessen Wahrnehmung beziehungsweise Durchsetzung berechtigt.
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 10.02.2010, 2 K 1700/09, noch nicht rechtskräftig
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