Katja Günther gehört aufgrund ihres eigenen Vorgehens sicherlich zu den bekanntesten Personen im deutschsprachigen Internetraum. Strafanzeigen, Beschwerden und Morddrohungen wurden und werden durch das u.a. von ihr betriebene Geschäftsmodell veranlasst und auf den Weg gebracht.
Ihre zweifelhafte Berühmtheit hat sie durch Rechnungsbeitreibungen für „Online-Firmen" erlangt. Hierüber wurde hinlänglich berichtet.
Derzeit versendet Katja Günther als Geschäftsführerin der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH im Auftrag der IContent GmbH Rechnungen für die angeblich abgeschlossene Mitgliedschaft bei „outlets.de"
Gefordert werden 140 Euro. Diese Summe sollte keinesfalls gezahlt werden. Nun wird in diversen Foren dazu angeraten, die von Katja Günther versendeten Rechnungen und Mahnungen in den Papierkorb zu werfen und diese zu ignorieren. Dies führt - wie die Praxis zeigt - dazu, dass weitere Mahnungen folgen werden und der Rechnungsempfänger nicht in Ruhe gelassen wird.
Als weitaus effektiver erweist sich die an Katja Günther gerichtete Drohung, die Angelegenheit einer gerichtlichen Prüfung zu unterziehen, sofern die Rechnung nicht zurückgenommen wird. In diesen Fällen werden in der Praxis sodann etliche Rechnungen storniert.
Damit geben sich die meisten Rechnungsempfänger zufrieden. Das ist unzureichend und unterstützt die Vorgehensweise Günthers, da sie unbehelligt mit dem Rechnungsversand fortschreiten kann.
Die Staatsanwaltschaft München I hat unlängst das Ermittlungsverfahren gegen Katja Günther wegen Betruges eingestellt. In strafrechtlicher Hinsicht ist ihr nur schwer beizukommen. Daher erscheint ein zivilrechtlicher Gegenschlag derzeit als das einzig effektive Mittel, den Gebärden der Katja Günther Einhalt zu gebieten.
Es ist daher den Betroffenen dringend dazu anzuraten, die Rechnungen nicht einfach hinzunehmen und nur bloße Drohungen hinsichtlich eines Gerichtsverfahrens auszusprechen, sondern Taten in Form von sogenannten negativen Feststellungsklagen folgen zu lassen. Mittels dieser Klagen können die von Günther geltend gemachten Forderungen gerichtlich geprüft werden. Sollte Günther dann mehrere Klage verlieren, dürfte dies der Anfang vom Ende des Rechnungsversandes bedeuten.
Betroffene können sich direkt an Katja Günther wenden (Auskunft der Bundesrechtsanwaltskammer):
Günther , Katja
Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin
Vorname, Name: Katja Günther
Datum der Zulassung: 03.05.2006
Adresse der Kanzlei: Elisabethstr. 91, 80797 München
Kammerzugehörigkeit: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Kontaktdaten:
Telefon: 089-12228370
Telefax: 089-12228371
Email: guenther@strafrecht-guenther.de
oder einen spezialisierten Anwalt beauftragen, um das Vorgehen mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterbinden.
Sofern Betroffene Anspruch auf Beratungshilfe haben sollten (bspw. Sozialhilfe-, Hartz IV-, ALG II-Empfänger, mittel-oser Student) besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung des Anwaltshonorars durch den Staat. In diesem Fall müssen Betroffene einen Beratungshilfeschein bei der Beratungshilfestelle bei ihrem örtlichen Amtsgericht beantragen.
Datum: 03.08.2010
Autor: Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
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Neue Kommentare
Das ist nicht alles... von KanzleiKötz am 13.12.2010 15:03
Ob dieser Rechtstipp hilfreich ist oder nicht, wird sich erst noch zeigen:
- Betroffene kennen die Adresse von RAin Günther, so daß die Wiedergabe hier einigermaßen nutzlos ist.
- Der Verfasser weist nicht darauf hin, daß es Urteile gibt, die gerade von einer Wirksamkeit des Angebots outlets.de ausgehen, eines davon ist Amtsgericht Langen (Urteil vom 14. Juni 2010 zum Az. 58 C 6/10).
- Der Verfasser weist nicht darauf hin, daß das Angebot outlets.de nach dem ersten Klick bereits eine oben rechts nicht zu übersehende Preisangabe enthält.
- Der Rechtstipp: "Es ist daher den Betroffenen dringend dazu anzuraten, die Rechnungen nicht einfach hinzunehmen und nur bloße Drohungen hinsichtlich eines Gerichtsverfahrens auszusprechen, sondern Taten in Form von sogenannten negativen Feststellungsklagen folgen zu lassen." ist problematisch, zumal u.a. das AG Karlsruhe, Abt. 7, eine Klage auf Schadensersatz abgewiesen hat.
- Ob es nützlich ist, Betroffene gleich darauf hinzuweisen, daß der Staat und damit der Steuerzahler für Klagen aufkommen soll, deren Erfolg zweifelhaft ist, mag man selbst beurteilen.
Man wird festzustellen haben, daß es "Abofallen" derart, daß Preise nicht, nicht auffindbar oder in AGB verstecket sind, gar nicht mehr gibt (soweit mir bekannt).
Es geht mir nicht um die Betreiber sog. Abofallen, aber manche Rechtstipps sind weit weniger hilfreich, als es zunächst den Anschein hat.
Gruß,
Dr. Daniel Kötz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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