Keine Angst vor der Niederlassung - gute Gründe für die eigene Praxis

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Die Chancen einer Niederlassung

Die Niederlassung in eigener Praxis stellt eine attraktive Möglichkeit dar, sich selbst zu verwirklichen und eine eigenständige, wirtschaftlich unabhängige und gesicherte Existenz auf hohem Niveau zu erlangen. Der Arzt/die Ärztin wird in die Lage versetzt, sich ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das seinen/ihren individuellen Vorstellungen und seiner/ihrer Persönlichkeit entspricht. Ein anspruchsvoller Beruf und ein intensives Familienleben lassen sich so optimal verbinden, ohne in fremdbestimmte Arbeitsabläufe einer Klinik eingebunden zu sein.

Die Niederlassung in eigener Praxis ist eine wesentliche Lebensentscheidung und bringt viele neue und unbekannte Herausforderungen mit sich. Dies beginnt schon bei der Frage, ob die Niederlassung in einer Einzelpraxis, einer Praxisgemeinschaft oder einer Berufsausübungsgemeinschaft geplant ist. Je nach individuellem Risikotyp lassen sich so, beispielsweise durch gemeinsame Finanzierung von Einrichtungen, die Kosten auf mehrere Schultern verteilen, ohne dass die persönliche Unabhängigkeit verloren geht und der Arzt/die Ärztin die eigene Praxis ohne fremde Beeinflussung führen kann. Die Rahmenbedingungen müssen nicht nur persönlich und wirtschaftlich abgesteckt, sondern sorgfältig vertraglich geregelt werden. Der Abschluss eines schriftlichen Vertrages verschafft die notwendige Rechtssicherheit. Darüber hinaus sollte man die Kommunikation mit der Kassenärztlichen Vereinigung bzw. dem Zulassungsausschuss nicht dem Zufall überlassen.

In jedem Fall sollte ein auf die Niederlassung von Ärzten spezialisierter Fachanwalt für Medizinrecht hinzugezogen werden, damit sämtliche formaljuristischen Vorgaben beachtet werden.

Gerne stehe ich Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

Ich freue mich auf Ihren Anruf!


Kontakt

Dr. Daniel Koch LL.M.

Fachanwalt für Medizinrecht

Luegallee 108

40545 Düsseldorf

0211 9559 5050

koch@kanzlei-luegallee.de



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