Keine Gebühren für Verlassenserlaubnis

Rechtsgebiet: Ausländerrecht & Asylrecht
Rechtstipp vom 02.01.2012

Asylbewerber und Ausländer mit einer Duldung unterliegen einer sog. Residenzpflicht - sie dürfen ihren Landkreis bzw. ihr Bundesland nicht ohne Erlaubnis verlassen. Einige Ausländerbehörden erheben für die Erlaubnis, das Gebiet zu verlassen eine Gebühr von 10,- €. Ich wurde beauftragt, dagegen vorzugehen. Es wurde länger prozessiert und im Ergebnis stellte das OVG Magdeburg (2 L 44/10) am 26.10.2011 fest, dass es für eine solche Gebühr keine Rechtsgrundlage gibt. Die Entscheidung ist trotz Zulassung der Revision rechtskräftig geworden.

Betroffene sollte bisher gezahlte Gebühren zurückfordern und gegen entsprechende Gebührenbescheide, bei denen die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, Widerspruch einlegen. Da die Bescheide in der Regel ohne Rechtsbehelfsbelehrung ergehen, besteht eine Widerspruchsfrist von einem Jahr.


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